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Unsere Initiative für ein gesundes Leben von Anfang an

Start Ihres Projekts
Frist für Ihren Förderantrag
Frist für unsere Entscheidung

01.03. bis 31.07.2024

31.01.2024

28.02.2024

01.07. bis 30.11.2024

31.05.2024

30.06.2024

01.11.2024 bis 31.03.2025

30.09.2024

31.10.2024

Für alle Projekte gilt der Leitfaden Prävention der Krankenkassen. Seine Kriterien sind maßgeblich dafür, welche Vorhaben überhaupt förderungsfähig sind. Daran müssen sich alle Krankenkassen halten. Machen Sie sich am besten mit den Voraussetzungen vertraut, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen.

Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst. Wir können Projekte unterstützen, die

  • sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention beziehen
  • einen festen Beginn und ein festes Ende haben
  • mehr als einen Tag umfassen aber nicht länger als drei Jahre dauern
  • aus der Einrichtung heraus gesteuert werden und direkt in der Einrichtung stattfinden
  • die volle Zustimmung aller am Setting Beteiligten haben
  • Teil eines Gesamtkonzepts und keine Einzelmaßnahme sind
  • von spezifisch qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden
  • Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren
  • neue Kompetenzen in der Einrichtung aufbauen, z. B. durch Schulung von Fachpersonal zu Multiplikatoren
  • die Eltern einbeziehen
  • nachhaltig angelegt sind
  • zu dauerhaften Veränderungen im Verhalten und in den Einrichtungsstrukturen führen

Sie fragen sich, ob Ihr Projekt diesen Kriterien tatsächlich entspricht? Dann machen Sie den Selbstcheck und nutzen ergänzend unsere Leitlinien zur Projektförderung. 

Wir geben all denjenigen Starthilfe, die sich über ein Präventionsprojekt auf den Weg zu einer gesundheitsfördernden Einrichtung machen wollen und die dieses Ziel auch nach Abschluss des Projekts nicht aus den Augen verlieren. Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte Ihre Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.

Leider kann die KKH nicht jedes sinnvolle Vorhaben fördern. Hier setzt uns der „Leitfaden Prävention“ der Förderung Grenzen.

Nicht gefördert werden dürfen:

  • Aufgaben, die in den Pflichtbereich der Einrichtung selbst fallen oder in der Verantwortung anderer Träger liegen (z.B. Betreuungsangebote, Sexualkunde, Sportunterricht, Verkehrserziehung)
  • Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind. Hierzu gehören Sportfeste, Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage oder die Verteilung gesunder Lebensmittel
  • Aktivitäten, die bereits von anderen Krankenkassen gefördert werden und somit doppelt finanziert wären,
  • ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen (Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen)
  • Kosten für Baumaßnahmen, Spiel- und Sportgeräte, Einrichtungsgegenstände, Mobiliar und technische Hilfsmittel sowie Hilfsmittel ohne direkten Bezug zur Gesundheitsförderung.
  • Dauerangebote und die Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen
  • Angebote, die weltanschaulich nicht neutral sind

Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrem Projekt ein Ausschlusskriterium vorliegt? Wir beraten Sie gerne, noch bevor Sie den Antrag stellen.

Wir möchten, dass möglichst viele aussichtsreiche Projekte realisiert werden können Dies soll nicht an den Mitteln scheitern. Deshalb ist unsere Förderung zwar zeitlich, aber nicht in ihrer Höhe begrenzt.

Allerdings müssen die beantragten Fördermittel

  • dem tatsächlichen Bedarf der Einrichtung entsprechen
  • bezogen auf die durchzuführenden Maßnahmen angemessen sein
  • bezogen auf die Größe der Einrichtung und die Zahl der zu erreichenden Personen verhältnismäßig sein

Bei allen Förderungen sind wir dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Es hängt deshalb von den konkreten Maßnahmen ab, wie hoch die Förderung durch die KKH ausfällt. Bitte weisen Sie den Finanzierungsbedarf plausibel nach und beteiligen sich - so gut Sie können - an den Projektkosten. Durch den Eigenanteil Ihrer Einrichtung zeigen Sie uns, wie wichtig Ihnen das Projekt ist.

Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung oder Kommune kommen, für die Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie für diese übergeordnet verantwortlich sind, z. B. als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen. Als Elternteil, zum Beispiel als aktives Mitglied des Fördervereins der Einrichtung, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Voraussetzung ist aber die Unterschrift der Einrichtungsleitung und die Zustimmung aller Beteiligten.

Ihr Weg zur Förderung ist ganz einfach.

Reichen Sie uns einen aussagekräftigen Förderantrag ein. Dies wird Ihnen durch unser Antragsformular erleichtert. Sie können es entweder herunterladen oder digital ausfüllen (siehe Downloads). Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Geben Sie die Bankverbindung an, da die Fördermittel bereits bei Bewilligung ausgezahlt werden. Ergänzen Sie den Antrag um den Kostenplan und beschreiben Sie kurz, weswegen Sie einen Bedarf für das Projekt sehen.

Bitte fügen Sie weitere, das Projekt konkretisierende Unterlagen bei, soweit vorhanden: das Programmkonzept, Manuale, Qualifikationsnachweise, eingesetzte (Arbeits-) Materialien) usw.

Sie können uns Ihren Antrag per E-Mail oder per Post schicken.

  • Per Post an
    KKH Hauptverwaltung
    Team Prävention
    30125 Hannover

Wichtig: Stellen Sie den Antrag frühzeitig vor Beginn des Projekts. Dann haben Sie die Fördermittel zum Projektstart verfügbar. Wir entscheiden so schnell wie möglich. Eine Rückmeldung erhalten Sie spätestens binnen vier Wochen.

Förderanträge, die zu spät eingehen, bearbeiten wir automatisch im darauffolgenden Förderzeitraum (siehe Tabelle).

Bei einer Ablehnung nennen wir Ihnen immer die genauen Gründe und sagen Ihnen dazu, ob Ihr Projekt grundsätzlich Aussicht auf Förderung hat. Ist dies der Fall, können Sie erneut einen Förderantrag stellen.

Ja. Bei gleichwertigen Anträgen erhalten zwar Projekte zu unseren Förderschwerpunkten den Zuschlag. Dennoch möchten wir Sie ermutigen, Ihren Antrag einzureichen, denn wir legen Wert auf Vielfalt und möchten somit Präventionsprojekte in allen Handlungsfeldern und Lebenswelten unterstützen.

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