Sie arbeiten in einer Kita, einer Schule oder einer anderen Einrichtung und planen ein Präventionsprojekt:
Es gibt viele Themen, mit denen Sie die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gezielt fördern können. Dazu gehören unter anderem:
- Bewegung
- Ernährung
- Psychosoziale Gesundheit
- Stressmanagement
- Medienkompetenz
- Sucht- oder Gewaltprävention
Ein Projekt wirkt besonders nachhaltig, wenn Sie dabei Maßnahmen der Verhältnisprävention mit denen der Verhaltensprävention kombinieren. Die Verhältnisprävention bezieht sich dabei auf die Umgebung, in der die Kinder aufwachsen und die Verhaltensprävention auf ihr Verhalten.
Sie haben bereits Ideen für ein konkretes Projekt oder schon fast alle Voraussetzungen dafür geschaffen? Ihnen fehlt es aber an finanziellen Mitteln oder fachlicher Unterstützung? Dann kommen wir ins Spiel: Wir bieten Ihnen unser Know-how und unterstützen Sie mit Fördergeldern. Alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie hier:
Sie interessieren sich als Elternteil dafür, wie wir uns für gesunde Lebenswelten stark machen:
Kinder sollten gesund aufwachsen: Das ist leichter gesagt als getan! Nicht umsonst lautet ein nigerianisches Sprichwort: „Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf.“
Zwar können Sie im Familienalltag auf eine gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und einen angemessenen Medienkonsum achten – doch was ist, wenn dies in der Kita oder der Schule anders umgesetzt wird? Daher ist es wichtig, dass auch dort das gesunde Aufwachsen besonders gefördert wird, zum Beispiel mit Präventionsprojekten.
Plant die Kita Ihres Kindes ein Projekt zur gesunden Ernährung? Oder spricht die Klassenlehrerin beim Elternabend an, dass das ThemaMobbing zukünftig aktiver behandelt werden soll? Häufig sind dies Themen, bei denen die Einrichtung zu Beginn zusätzliche Ressourcen benötigt. Vermutlich werden Sie als Eltern dabei um Unterstützung gebeten. Wenn das Projekt bestimmte Kriterien erfüllt, können wir helfen. Gern unterstützen wir auch bei der Suche nach einem geeigneten Projekt oder der Vernetzung mit Fachleuten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an setting@kkh.de
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Was kann die KKH fördern?
Für alle Projekte gilt der „Leitfaden Prävention“ der Krankenkassen. Dieser enthält bestimmte Kriterien für förderungsfähige Projekte. Machen Sie sich damit am besten vertraut, bevor Sie einen Antrag stellen.
Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst.
Wir können Projekte unterstützen, die
- sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention (Bewegung, Ernährung, Stress, Entspannung, Sucht) beziehen,
- einen festen Beginn und ein festes Ende haben,
- mehr als einen Tag umfassen, aber nicht länger als drei Jahre laufen,
- aus der Einrichtung selbst heraus gesteuert werden und direkt in der Einrichtung stattfinden,
- die volle Zustimmung aller Beteiligten haben,
- Teil eines Prozesses und keine Einzelmaßnahmen sind,
- von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden,
- Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren,
- neue Kompetenzen in der Einrichtung aufbauen, zum Beispiel durch Schulung der Lehr- und Erziehungskräfte,
- die Eltern mit einbeziehen,
- nachhaltig angelegt sind,
- zu langfristigen Veränderungen im Verhalten und in den Strukturen führen.
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Projekt diese Kriterien erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.
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Was darf die KKH nicht fördern?
Leider können wir nicht jedes Projekt fördern. Zum einen setzt uns der „Leitfaden Prävention“ Grenzen. Zum anderen wollen wir als Krankenkasse sicherstellen, dass die Beiträge unserer Versicherten wirtschaftlich und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Investitionen müssen deshalb nachhaltig sein.
Unsere Unterstützung ist als Anschubfinanzierung für diejenigen gedacht, die eine gesundheitsfördernde Einrichtung werden wollen.
Der „Leitfaden Prävention“ schließt eine Förderung aus bei
- Aufgaben, die Pflichtaufgaben der Einrichtung sind oder in der Verantwortung anderer Träger liegen (z.B. Betreuungsangebote, Beratungsangebote, Verkehrserziehung),
- Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind (z. B. Sportfeste, Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage, Verteilung gesunder Lebensmittel),
- Aktivitäten, die bereits von anderen Krankenkassen gefördert werden und somit doppelt finanziert wären,
- ausschließlich öffentlichkeitsorientierten Aktionen (Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen),
- Baumaßnahmen, oder Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Mobiliar und technischen Hilfsmitteln,
- Dauerangeboten und der Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen,
- Angeboten, die weltanschaulich nicht neutral sind.
Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Projekt eines dieser Ausschlusskriterien zutrifft? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.
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In welcher Höhe und wie lange erfolgt die Förderung?
Wir haben derzeit keinen Höchstbetrag für die Förderung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass gute und sinnvolle Projekte an mangelnden Mitteln scheitern. Dennoch wollen wir wirtschaftlich handeln. Daher prüfen wir, ob die Höhe der beantragten Fördermittel angemessen und plausibel ist. Außerdem muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbracht werden – zum Beispiel in Form von finanziellen Mitteln oder Eigenleistungen. Dadurch zeigt uns die Einrichtung, dass sie das Projekt langfristig umsetzen möchte.
Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte Ihre Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.
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Kann ich die Fördermittel selbst beantragen?
Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung oder der Kommune kommen, für die unsere Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie für diese übergeordnet verantwortlich sind, zum Beispiel als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen. Als Elternteil, zum Beispiel als aktives Mitglied des Fördervereins der Einrichtung, können Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Voraussetzung ist aber die Zustimmung der Einrichtungsleitung und aller Beteiligten.
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Wie läuft das Antrags- und Förderverfahren ab?
Zunächst müssen Sie einen Förderantrag stellen. Bitte verwenden Sie dazu unser Antragsformular. Sie können es entweder herunterladen und ausdrucken oder digital ausfüllen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie dann zusammen mit weiteren projektrelevanten Unterlagen (z. B. Konzept, Manuale, Info-Materialien) bei uns ein. Sie können Ihren Antrag per E-Mail oder per Post schicken.
Per E-Mail an: setting@kkh.de
Per Post an
KKH Hauptverwaltung
Team Prävention
30125 HannoverWir entscheiden so schnell wie möglich, ob und in welcher Höhe wir Ihr Projekt fördern können. Eine Rückmeldung erhalten Sie spätestens nach vier Wochen.
Wenn sie sich unsicher sind, ob Ihr Projekt unsere Kriterien erfüllt, fragen Sie uns einfach. Wir beraten Sie gern.
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Kontaktmöglichkeiten
Sie haben Fragen zu diesem Thema?
Dann wenden Sie sich an:- E-Mail: setting@kkh.de
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