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Für eine Kommunikationshilfe benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept).

Ihre Verordnung reichen Sie idealerweise direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete Kommunikationshilfe bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei unserem Vertragspartner eingegangen ist, wird unser Vertragspartner mit Ihnen einen Termin zur Beratung, Bedarfsfeststellung und Erprobung vereinbaren. Daraufhin sendet unser Vertragspartner einen Kostenvoranschlag an die KKH, der von der KKH geprüft wird. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Dieser nimmt dann telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Liefertermin abzustimmen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter

Bei Abgabe der Kommunikationshilfe fällt für Erwachsene die gesetzliche Zuzahlung an. Sie beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel.

Entscheiden Sie sich nach der Beratung für eine Kommunikationshilfe mit privater Aufzahlung, können ggf. weitere Kosten auf Sie zukommen. In jedem Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, Ihnen eine aufzahlungsfreie Versorgung anzubieten. Werden Mehrkosten verlangt, sind Ihnen die Gründe vor der Auslieferung ausführlich aufzuzeigen.

Bei Auslieferung der Kommunikationshilfe erhalten Sie eine Schulung in den technischen Gebrauch. Die medizinische Einweisung darf ausschließlich durch den Arzt/die Ärztin vorgenommen werden.

Bei der Durchführung der Schulung sollte mindestens eine weitere Person aus Ihrem festen Umfeld (z. B. gesetzlicher Vertreter, Elternteil oder Partner) und ggf. Pflegeperson, Pädagoge oder Therapeut an der Schulung teilnehmen.

Sollte Ihre Kommunikationshilfe defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie Ihre Kommunikationshilfe erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihre Kommunikationshilfe nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass die Kommunikationshilfe zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.  

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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