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Ermöglicht eine selbstständige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

Für eine Ess- und/oder Trinkhilfe benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen eine Ess- und/oder Trinkhilfe verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH-Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit der Ess- und/oder Trinkhilfe versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete Ess- und/oder Trinkhilfe bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Unser Vertragspartner stellt Ihnen die Ess- und/oder Trinkhilfe zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einer Ess- und/oder Trinkhilfe zu versorgen

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. 

Sollte Ihre Ess- oder Trinkhilfe defekt sein, kontaktieren Sie bitte Ihre KKH Servicestelle, oder informieren Sie uns über das Kontaktformular.

Benötigen Sie Ihre Ess- und/oder Trinkhilfe nicht mehr, können Sie sie eigenverantwortlich entsorgen. Eine Weiterverwendung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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