-
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für einen Bewegungstrainer benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus können Ihnen einen Bewegungstrainer verordnen.
Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) können Sie:
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen
-
Wie erhalte ich einen Bewegungstrainer?
Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu. Dieser nimmt kurzfristig telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt anschließend innerhalb von wenigen Tagen bzw. zu einem von Ihnen gewünschten Termin.
-
Kann ich einen Bewegungstrainer auch aus einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.
-
Welche Kosten entstehen mir?
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
-
Erhalte ich eine Einweisung in den Gebrauch des Bewegungstrainers?
Bei Auslieferung des Bewegungstrainers erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch. Die medizinische Einweisung darf ausschließlich durch den Arzt/die Ärztin vorgenommen werden.
Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörige dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Bewegungstrainers eingewiesen werden können.
-
Was mache ich, wenn mein Bewegungstrainer defekt ist oder ich ihn nicht mehr benötige?
Sollte Ihr Bewegungstrainer defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Bewegungstrainer erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.
Sollten Sie Ihren Bewegungstrainer nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass der Bewegungstrainer zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.
-
An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.