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Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für eine Anziehhilfe benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen eine Anziehhilfe verordnen.
Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit der Anziehhilfe versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete Anziehhilfe bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.
Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch
- an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
- in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
- uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.
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Wie erhalte ich eine Anziehhilfe?
Unser Vertragspartner stellt Ihnen die Anziehhilfe zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.
Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einer Anziehhilfe zu versorgen. -
Kann ich eine Anziehhilfe auch aus einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter. -
Welche Kosten entstehen mir?
Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. Sollte bei der Auswahl eines „Wunschmodells“ eine Aufzahlung entstehen, wäre diese von Ihnen zu zahlen und wird von der KKH nicht erstattet.
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Was mache ich, wenn meine Anziehhilfe defekt ist oder ich sie nicht mehr benötige?
Erforderliche Reparaturen sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung/Garantie kostenfrei vom Vertragspartner durchzuführen.
Benötigen Sie Ihre Anziehhilfe nicht mehr, ist diese von Ihnen eigenverantwortlich zu entsorgen. -
An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.