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Vollmachten und Verfügungen
Was soll medizinisch unternommen werden, wenn Sie als Patient nicht mehr entscheidungsfähig sind? Diese Punkte können Sie im Vorwege in einer sogenannten Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung für den Fall der Fälle definieren.
Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie in unserer Broschüre „Vorsorge für den Ernstfall“:
Broschüre „Vorsorge für den Ernstfall“ als PDF-Datei zum Download
Vorsorge für den Ernstfall
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