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Wenn Ihnen durch die ungewollte Schwangerschaft ein schwerwiegender Konflikt entsteht, sollten Sie sich so schnell wie möglich an eine Ärztin/einen Arzt oder an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Hilfreich kann dabei auch die Begleitung einer vertrauten Person sein.

Sie können sich auch direkt mit uns – Ihrer KKH – in Verbindung setzen. Gerne helfen wir Ihnen weiter und selbstverständlich ist dies auch anonym möglich.

Der Schwangerschaftsabbruch ist bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis in Deutschland zwar rechtswidrig, aber straffrei, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie selbst müssen den Abbruch verlangen (nicht etwa Ihr Vater, Ihre Mutter oder der potentielle Kindsvater) und
  • Sie müssen sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer (staatlich) anerkannten Konfliktberatungsstelle beraten lassen (Schwangerschaftskonfliktberatung) und
  • dem Arzt eine schriftliche Bescheinigung von der beratenden Stelle vorlegen, der den Abbruch durchführt und
  • die Beratung darf nicht vom gleichen Arzt durchgeführt werden, der dann den Abbruch vornimmt.

Weil diese verpflichtende Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dient.

Die Beratung ist kostenfrei und hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, Sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und Ihnen für ein Leben mit Kind Perspektiven zu eröffnen.

Neben medizinischen und sozialen Informationen erhalten Sie auch Informationen zur Unterstützung bei der Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen. Die Beratung soll ergebnisoffen geführt werden und Ihnen helfen, eine gewissenhafte und verantwortliche Entscheidung zu treffen. In allen Fällen stehen die Berater unter Schweigepflicht. Auf eigenen Wunsch ist es auch möglich, die Schwangerschaftskonfliktberatung anonym durchzuführen. Am Ende der Beratung – die sich auch über mehrere Termine erstrecken kann – erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrem behandelnden Arzt.

Die Kosten können variieren. Je nachdem, wo der Eingriff durchgeführt wird – im Krankenhaus oder in entsprechend ausgestatteten Arztpraxen – können die Kosten zwischen 300 und ca. 600 Euro liegen.

Mehr Informationen zu den Kosten finden Sie auf der Internetseiten von Pro Familia.

Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder das jeweilige Bundesland ist abhängig von den Gründen des Schwangerschaftsabbruchs – den so genannten Indikationen:

  • Wenn medizinische Gründe vorliegen (z. B. Gefahr für das Leben der Schwangeren) oder kriminologische Indikationen (z. B. Vergewaltigung), die von einem Arzt festgestellt werden müssen, dann handelt es sich um einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch, der für Sie als Schwangere kostenfrei ist. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Ihrer KKH.
  • Wenn keine der oben genannten Indikationen vorliegen und es sich um einen rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch handelt, dann tragen Sie als Schwangere die Kosten für den Abbruch der Schwangerschaft eventuell teilweise oder vollständig selber. Davon ausgenommen sind die Kosten für ärztliche Beratung über die Erhaltung und den Abbruch der Schwangerschaft, die ärztliche Behandlung (mit Ausnahme der Vornahme des Abbruchs selbst und der Nachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf), die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhausbehandlung. In bestimmten Fällen übernimmt das jeweilige Bundesland die Kosten und die Krankenkasse tritt in Vorleistung. Ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, muss im Vorfeld geprüft werden: Um sicher zu sein, dass für Sie ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen (Kostenübernahme) besteht, stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Durchführung der Behandlung einen Antrag bei Ihrer KKH.

Anträge und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie in Ihrer KKH Servicestelle. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme auch schriftlich auf dem Postweg stellen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt innerhalb weniger Werktage.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre KKH Servicestelle oder an eine unabhängige Beratungsstelle wie z. B. Pro Familia sowie an die Diakonie Deutschland oder an den Deutschen Caritasverband.

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