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Eine Parodontosebehandlung ist notwendig, wenn Sie unter einer Erkrankung des Zahnbetts und/oder des Zahnhalteapparates leiden.

Bei einer notwendigen Behandlung des entzündeten Zahnfleisches übernehmen wir die vertraglich vereinbarten Kosten zu 100 %. Wichtig ist aber, dass der entsprechende Behandlungplan vorab durch uns genehmigt wurde.

Die Parodontosebehandlung umfasst drei Phasen:

  1. Es findet eine umfassende Diagnostik des Gesamtzustandes des Gebisses statt. Die Tiefe der Zahnfleischtaschen sowie der Rückgang des Zahnfleisches und die Mundhygiene werden dokumentiert. Bei Diabetes-Patienten sollte zudem parallel eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt erfolgen.
  2. Entfernung von Plaque, Zahnstein und sonstigen Reizfaktoren. Weiter erhalten Sie nützliche Hinweise, um die häusliche Mundhygiene zu optimieren. Bereits diese Maßnahmen der Parodontosebehandlung können zu einer merklichen Verbesserung des Entzündungszustandes führen.
  3. Die sogenannte geschlossene Parodontosebehandlung wird durchgeführt, sofern diese noch notwendig ist. Hierbei werden die unterhalb des Zahnfleisches liegenden harten und weichen Zahnbeläge entfernt. Bei Bedarf wird die Behandlung an einzelnen Stellen wiederholt.

Ihr behandelnder Zahnarzt erstellt einen Therapieplan und reicht diesen vor Beginn der Behandlung zur Prüfung bzw. Bewilligung bei uns ein.

Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Bei der Prüfung kann es erforderlich sein, eine ergänzende medizinische Einschätzung eines Gutachters einzuholen. Die Begutachtung ist für Sie kostenfrei.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnarzt oder an Ihre KKH Servicestelle.

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