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Voller Durchblick – auch beim Sport

Die Voraussetzungen für unseren Zuschuss sind:

  • Ihre Sehkraft ist stark beeinträchtig und Sie erfüllen bereits die Voraussetzungen für eine normale Sehhilfe als Kassenleistung. Das heißt: Sie tragen im Alltag eine ärztlich verordnete Brille, für die wir Ihnen unseren Festzuschuss gezahlt haben.
  • Sie brauchen für Ihre sportliche Aktivität eine Brille. Uns gegenüber müssen Sie jedoch nicht angeben, welche Sportart Sie ausüben.
  • Sie vertragen keine Kontaktlinsen.
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie haben die Sportbrille am 01.11.2023 oder später gekauft. Für ältere Rechnungen können wir leider rückwirkend keine Kosten erstatten.

Wir übernehmen die Kosten für die Brillengläser als Leistung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zur Teilnahme am Sportunterricht. Ausnahme: Das Kind besitzt bereits eine normale Brille mit Kunststoffgläsern, deren Kosten wir übernommen haben.

Ja, das ist möglich, falls wir uns an den Kosten Ihrer Kontaktlinsen ebenfalls mit einem Festbetrag beteiligt haben.

Um zu prüfen, ob Sie einen Zuschuss zu Ihrer Sportbrille erhalten können, brauchen wir folgende Unterlagen und Informationen von Ihnen:

  • Augenärztliche Verordnung/Berechtigungsschein oder eine Augenglasbestimmung durch ein Optikfachgeschäft
  • Die bereits bezahlte Rechnung für die Sportbrille
  • Ihre gültige Kontoverbindung

Unser Tipp: Laden Sie Ihre Dokumente einfach über unser Online-Portal Meine KKH hoch.

Wir akzeptieren Rechnungen von Optikerfachgeschäften oder Rechnungen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels für Sehhilfen.

Nein, den Zuschuss erhalten Sie im Rahmen einer Kostenerstattung. Das bedeutet: Sie müssen die Sportbrille zunächst komplett selbst bezahlen. Wenn Sie uns danach die erforderlichen Unterlagen einreichen, erstatten wir Ihnen vom Kaufpreis 50 € und überweisen den Betrag auf Ihr Konto.

Nein, unseren Zuschuss können Sie nur einmalig erhalten.

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