Fragen & Antworten
Für alle Projekte gilt der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ der Krankenkassen. Dieser enthält bestimmte Kriterien für förderungsfähige Projekte. Machen Sie sich damit am besten vertraut, bevor Sie einen Antrag stellen.
Wir haben die wichtigsten Förderkriterien kurz für Sie zusammengefasst.
Wir können Projekte unterstützen, die
- sich auf mindestens ein Handlungsfeld der Prävention (Ernährung, Gewaltprävention, Stärkung kognitiver Ressourcen, körperliche Aktivität, psychosoziale Gesundheit) beziehen,
- einen festen Beginn und ein festes Ende haben,
- mehr als einen Tag umfassen, aber nicht länger als drei Jahre laufen,
- in der Pflegeeinrichtung einen tatsächlichen Bedarf ermittelt und nachvollziehbar beschrieben haben,
- von einer Projektgruppe bestehend aus verschiedenen Personen der Einrichtung gesteuert werden,
- direkt in der Einrichtung stattfinden,
- die volle Zustimmung aller Beteiligten haben,
- die Pflegebedürftigen und ggf. deren Angehörige mit einbeziehen,
- Teil eines Gesamtprozesses und keine Einzelmaßnahme sind,
- von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden,
- Verhaltens- und Verhältnisprävention kombinieren,
- neue Kompetenzen in der Einrichtung aufbauen, zum Beispiel durch Schulung von Pflegekräften oder Betreuungspersonal,
- nachhaltig angelegt sind,
- bei Einsatz von digitalen Produkten o.ä. von Anfang an eine Finanzierungsidee für die Zeit nach Projektende berücksichtigt haben,
- auf ihren Erfolg geprüft werden,
- zu langfristigen Veränderungen im Verhalten und in den Strukturen führen.
Wenn Ihr Projekt auch Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden umfasst, können Sie diese im selben Antrag gleich mit beantragen.
Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt diese Kriterien erfüllt? Dann kontaktieren Sie uns noch vor der Antragstellung. Wir beraten Sie gern und finden im Zweifelsfall gemeinsam eine Lösung.
Da uns mehr Anträge erreichen als wir fördern können, priorisieren wir auf Basis unserer oben beschriebenen Fördergrundlagen und -schwerpunkte.
Leider können wir nicht jedes Projekt fördern. Zum einen setzt uns der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ Grenzen. Zum anderen wollen wir als Pflegekasse sicherstellen, dass die Beiträge unserer Versicherten wirtschaftlich und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Investitionen müssen deshalb nachhaltig sein.
Unsere Unterstützung ist als Anschubfinanzierung für diejenigen gedacht, die eine gesundheitsfördernde Einrichtung werden wollen.
Der „Leitfaden Prävention in stationären Einrichtungen“ schließt eine Förderung aus bei
- Aufgaben, die in den Pflichtbereich der Einrichtung selbst fallen oder in der Verantwortung anderer Träger liegen,
- Einzelmaßnahmen, die nicht in ein Gesamtkonzept zur Gesundheitsförderung eingebettet sind (z. B. Kochevents, Vortragsveranstaltungen, Projekttage, Verteilung gesunder Lebensmittel),
- beruflicher Ausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen, die nicht an die Maßnahme gebunden sind bzw. deren Kosten bereits in den vereinbarten Pflegesätzen der Pflegeeinrichtungen enthalten sind,
- ausschließlich öffentlichkeitsorientierten Aktionen (z. B. Informationsstände, Veranstaltungen, Kampagnen),
- Dauerangeboten und der Finanzierung von auf Dauer angelegten Stellen,
- Baumaßnahmen oder Anschaffung von Sportgeräten, Einrichtungsgegenständen, Mobiliar und technischen Hilfsmitteln,
- Forschungsprojekten oder Screenings ohne Interventionsbezug,
- Aktivitäten von politischen Parteien sowie parteinahen Organisationen und Stiftungen,
- Aktivitäten, die Werbezwecken für kommerzielle Einrichtungen, Organisationen oder Produkte dienen,
- Angeboten, die weltanschaulich nicht neutral sind.
Sie sind sich nicht sicher, ob bei Ihrem Projekt ein Ausschlusskriterium vorliegt? Wir beraten Sie gern, noch bevor Sie den Antrag stellen.
Wir haben derzeit keinen Höchstbetrag für die Förderung vorgesehen. Wir möchten nicht, dass gute und sinnvolle Projekte an mangelnden Mitteln scheitern. Dennoch wollen wir wirtschaftlich handeln. Daher prüfen wir, ob die Höhe der beantragten Fördermittel angemessen und plausibel ist. D.h. die Projektmittel müssen:
- bezogen auf die durchzuführenden Maßnahmen angemessen sein
- bezogen auf die Größe der Einrichtung und die Zahl der zu erreichenden Personen verhältnismäßig sein.
Außerdem muss ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent erbracht werden. Dadurch zeigen Sie uns, wie wichtig Ihnen das Projekt ist und dass Sie es langfristig umsetzen möchten.
Unsere Förderung ist eine Anschubfinanzierung und kann nur einmal je Projekt und Einrichtung erfolgen. Ist Ihr Projekt abgeschlossen, sollte Ihre Einrichtung die Inhalte selbstständig, eigenverantwortlich und kostenneutral weiterführen.
Sie können den Antrag stellen, wenn Sie direkt aus der jeweiligen Einrichtung kommen, für die unsere Fördermittel benötigt werden. Oder wenn Sie für diese übergeordnet verantwortlich sind, zum Beispiel als Verband oder Verwaltung. Dritte bzw. Dienstleister dürfen keinen Antrag stellen.
Reichen Sie uns einen aussagekräftigen Förderantrag ein. Bitte verwenden Sie dazu unser aktuelles Antragsformular. Sie können es entweder herunterladen oder digital ausfüllen (siehe Downloads). Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Ergänzen Sie den Antrag um den Kostenplan und weitere projektrelevante Unterlagen (z. B. Konzept, Manuale, Qualifikationsnachweise, Info-Materialien).
Bitte senden Sie uns Ihren Antrag per E-Mail an: aktivleben@kkh.de
Wichtig: Stellen Sie den Antrag frühzeitig vor Beginn des Projektes. Bitte beachten Sie die aktuellen Antragsfristen. Eine Rückmeldung erhalten Sie von uns spätestens vier Wochen nach Ende der Einreichungsfrist.
Wir berücksichtigen Ihren Antrag gern in der nächsten Förderphase. Bitte nehmen Sie dafür ggf. Anpassungen am Antrag vor (z. B. die Laufzeit des Projekts) und senden Sie ihn erneut ein.
Den Verwendungsnachweis füllen Sie nach Abschluss Ihres Projekts aus und senden ihn uns digital zu. Nachdem wir diesen geprüft haben ist die Förderung abgeschlossen.
Bei einer Ablehnung nennen wir Ihnen die Gründe und sagen Ihnen, ob Ihr Projekt grundsätzlich Aussicht auf Förderung hat. Ist dies der Fall, können Sie erneut einen Förderantrag stellen.
Ja, reichen Sie Ihren Antrag gern auch dann ein, wenn Ihr Projekt einen anderen Schwerpunkt hat. Bei gleichwertigen Anträgen geben wir zunächst Projekten mit unseren Förderschwerpunkten den Zuschlag. Da wir jedoch Wert auf Vielfalt legen, haben auch andere Projekte eine Chance, unsere Förderung zu erhalten. Das gilt insbesondere, wenn diese besonders innovativ oder nachhaltig sind, das Thema Vielfalt bearbeiten oder andere Handlungsfelder mit einbeziehen.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Dann wenden Sie sich an:
- E-Mail: aktivleben@kkh.de
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