Haushaltshilfe während der Schwangerschaft
05.01.2026 • 7 Minuten Lesedauer
Manchmal können werdende Mütter aus medizinischen Gründen den Haushalt nicht mehr führen. Welche Hilfe bekommen sie?
05.01.2026 • 7 Minuten Lesedauer
Manchmal können werdende Mütter aus medizinischen Gründen den Haushalt nicht mehr führen. Welche Hilfe bekommen sie?
Sie sind schwanger und aus medizinischen Gründen wurde Ihnen Bettruhe verordnet. Deshalb können Sie sich nicht mehr um den Haushalt kümmern. In solchen Fällen ist es möglich, Unterstützung im Alltag zu bekommen. Wann haben Sie Anspruch darauf?
Wenn Frauen während der Schwangerschaft unter massiven Beschwerden leiden und sich sowie ihre Familie nicht mehr selbst versorgen können, besteht die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu bekommen. Sie unterstützt werdende Mütter, die sich schonen müssen, um ihre Gesundheit und die des Babys nicht zu gefährden. Folgende Gründe können eine Hilfe rechtfertigen:
Es liegt eine Risikoschwangerschaft vor,
frühzeitige Wehen oder eine Frühgeburt deuten sich an,
Sie leiden unter Blutarmut, Übelkeit und Krämpfen.
Eine Haushaltshilfe kann auch nach der Geburt des Kindes und im Wochenbett notwendig sein, wenn sich die Genesung der Mutter verzögert. Zum Beispiel nach einem Kaiserschnitt, Dammriss oder Dammschnitt. Die Notwendigkeit und der Umfang einer Haushaltshilfe müssen immer ärztlich bescheinigt werden. Der Anspruch auf Unterstützung ist in § 24h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich geregelt.
Die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen während der Schwangerschaft. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Bei typischen Befindlichkeitsstörungen während der Schwangerschaft besteht kein Anspruch darauf. Wie viele Stunden für eine Haushaltshilfe bewilligt werden, hängt von dem zeitlichen Umfang ab, den die Schwangere früher für die Haushaltsführung aufgebracht hat. Die Dauer hängt immer vom Einzelfall ab und muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden. Das Schöne ist: Sie müssen keine Zuzahlung leisten.
Den Antrag stellen werdende Mütter direkt bei ihrer Krankenkasse. Am besten fügen sie auch eine Kopie des Mutterpasses bei. Darin ist zum Beispiel vermerkt, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Ganz wichtig: Reichen Sie auch die Bescheinigung über die Notwendigkeit, Dauer und den Umfang der Unterstützung ein. Die KKH prüft dann den Antrag. Primär sollte die Haushaltshilfe durch eine selbstbeschaffte Ersatzkraft (z.B. Bekannte, Freunde, Nachbarn) erfolgen. Steht eine solche Unterstützung nicht zur Verfügung, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe durch eine Sozialstation. Sollten Sie keine Sozialstation finden, unterstützt die KKH bei der Suche.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig und bevor die Haushaltshilfe die Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt. Warten Sie ab, bis Ihnen die Kostenzusage der KKH schriftlich vorliegt. Wenn Sie selbstständig eine Haushaltshilfe beauftragen, können die Kosten in der Regel nicht übernommen werden. Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, wird er kurzfristig bearbeitet.
Eine Schwester, die Schwägerin oder eine Cousine kann die Hilfe im Haushalt übernehmen. Allerdings zahlen die Krankenkassen den Verwandten oder Verschwägerten ersten und zweiten Grades keine Vergütung. Sie übernehmen in der Regel nur die Fahrkosten. Sind die Angehörigen jedoch berufstätig und haben durch die Hilfe im Haushalt einen Verdienstausfall, kann dieser zumindest teilweise erstattet werden.
Die KKH orientiert sich dabei am Nettoverdienst. Allerdings gibt es eine Obergrenze. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem Betrag, der angefallen wäre, wenn ein Vertragspartner (Sozialstation) die Haushaltshilfe übernommen hätte. Diese Regelung gilt auch, wenn der Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise die -partnerin unbezahlten Urlaub nimmt und nichts verdient. Der entgangene Lohn muss vom Arbeitgeber beziehungsweise der Arbeitgeberin bescheinigt werden.
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