Attraktiv und günstig: die Familienversicherung?
09.01.2026 • 7 Minuten Lesedauer
Viel Geld sparen: Wie Sie ganze Familie beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können.
09.01.2026 • 7 Minuten Lesedauer
Viel Geld sparen: Wie Sie ganze Familie beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können.
Eltern stehen nach der Geburt eines Kindes vor der Frage, wie sie ihren Nachwuchs krankenversichern können. Besonders attraktiv und günstig ist die Familienversicherung. Wer kann sie in Anspruch nehmen und welche Vorteile bietet sie?
Eine Familienversicherung lohnt sich. Damit lässt sich viel Geld sparen und die ganze Familie ist optimal versorgt. Gesetzlich Krankenversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Kinder, aber auch ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartnerin beziehungsweise ihren -partner beitragsfrei mitversichern. Das gilt auch für Pflege- und Adoptionspflegekinder, Stief- und Enkelkinder.
Das Schöne ist: Alle bekommen die gleichen Leistungen. Wer mitversichert ist, hat allerdings keinen Anspruch auf Krankengeld. Dafür müssen keine eigenen Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse bezahlt werden. Das ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung. Dort kostet jedes Familienmitglied extra. Doch nicht alle Familien können die Familienversicherung nutzen.
Wenn Sie Familienangehörige mitversichern möchten, müssen Sie einige Dinge beachten. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der Angehörigen muss in Deutschland sein. Außerdem dürfen sie nur ein geringes Einkommen haben. Im Monat sind das 565 Euro (2026) und bei einem Minijob 603 Euro im Monat. Zum Einkommen gehören nicht nur Lohn und Gehalt, sondern auch Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Rentenbezüge oder Zinserträge aus Geldanlagen. Elterngeld und BAföG-Leistungen zählen beispielsweise nicht dazu.
Außerdem dürfen die Angehörigen nicht selbst versicherungspflichtig sein. Ausgeschlossen sind auch Familienmitglieder, die hauptberuflich selbstständig sind. Berufsgruppen wie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Geistliche werden nicht in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen.
Wer Familienmitglieder mitversichern möchte, stellt einfach einen Antrag bei der Krankenkasse. Wenn Sie bereits in Meine KKH registriert sind, können Sie das auch online machen. In dem Antrag müssen Sie zum Beispiel Angaben zur bisherigen Versicherung, zum Einkommen, zum Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise zur -partnerin und zu den Kindern machen.
Stimmt die Krankenkasse dem Antrag zu, prüft sie regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch erfüllt sind. Eltern, die beide erwerbstätig und versicherungspflichtig sind, können selbst entscheiden, bei welchem Elternteil die Kinder mitversichert sein sollen. Eine gleichzeitige Familienversicherung bei verschiedenen Krankenkassen ist hingegen unzulässig. Die Höhe Ihres Elterneinkommens spielt dann keine Rolle.
In vielen Familien ist eine Familienversicherung jedoch nicht möglich. Insbesondere dann, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und mehr verdient das gesetzlich versicherte Elternteil. Außerdem darf das regelmäßige Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils nicht regelmäßig über der Jahresentgeltarbeitsgrenze liegen. Im Jahr 2026 sind es nicht mehr als 6.450 Euro im Monat. Liegt das Einkommen darüber, können Kinder bei der KKH freiwillig krankenversichert werden.
Kinder können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert werden. Auch danach ist es noch möglich:
Auch über das 25. Lebensjahr hinaus kann die Familienversicherung für Kinder längstens um zwölf Monate verlängert werden. Möglich ist das, wenn die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder verzögert wird, bspw. durch einen freiwilligen Wehrdienst, einen Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst sowie einen vergleichbar anerkannten Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin.
Wer ein Studium beginnt und davor bereits familienversichert war, kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Es ist sogar möglich, in den Semesterferien etwas dazu zu verdienen. Danach müssen sich Studierende jedoch selbst versichern. Für die studentische Kranken- und Pflegeversicherung liegt der monatliche Beitrag bei etwa 155 Euro und ist an den BAFÖG-Satz gekoppelt. Mehr zu unseren Beiträgen und Betragssätzen finden Sie hier. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse. Die studentische Krankenversicherung ist bis zum Ende des 30. Lebensjahres möglich.
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