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Beiträge & Beitragssätze
Beitragssatz & Beitragstabellen im Überblick
- Allgemeiner Beitragssatz: 16,1 %
Mitglied hat Anspruch auf Krankengeld frühestens ab der 7. Woche. Seit dem 01.01.2019 tragen sowohl das Mitglied als auch der Arbeitgeber jeweils 8,05 % (= paritätische Finanzierung). Bis zum 31.12.2018 haben die Mitglieder 8,8 % und die Arbeitgeber 7,3 % getragen.
- Ermäßigter Beitragssatz: 15,5 %
Seit dem 01.01.2019 tragen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jeweils 7,75 % (= paritätische Finanzierung). Bis zum 31.12.2018 haben die Arbeitnehmer 8,5 % und die Arbeitgeber 7,0 % getragen. Mitglied hat keinen Anspruch auf Krankengeld, für die Absicherung des Einkommensausfalls bietet die KKH den Selbstständigen und Existenzgründern attraktive Krankengeld-Wahltarife.
- Beitrag aus Renten und Versorgungsbezügen: 16,1 %
Beitragstabellen zum Download
Weitere Informationen
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Betriebsnummer
Datenweiterleitungsnummer der KKH für die Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise:
29137937
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