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Als Krankenkasse haben wir den gesetzlichen Auftrag, Unternehmen beim Aufbau eines Systems für die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) zu beraten und zu unterstützen.
Diesen Auftrag nehmen wir gern wahr, denn wir sind überzeugt, dass sich der Einsatz für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz für alle Beteiligten lohnt. Mit unseren Vorträgen, Workshops und Gesundheitsscreenings kommen wir direkt zu Ihnen und bieten Ihren Beschäftigten einen niedrigschwelligen Zugang zum Thema persönliche Gesundheit. Die Kosten für diese Maßnahmen tragen wir.
Informieren Sie sich hier über mehr Details und kontaktieren Sie uns, wenn wir auch für Sie tätig werden dürfen.
Während der Arbeitsschutz auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX obligatorisch sind, können Firmen frei entscheiden, ob sie Maßnahmen zur BGF anbieten möchten oder nicht.
Wir als Krankenkasse sind gesetzlich dazu verpflichtet, sie dabei zu unterstützen. Das heißt: In enger Absprache mit dem jeweiligen Unternehmen fördern wir den Aufbau gesundheitsdienlicher Strukturen und regen die Beschäftigten durch Vorträge oder Gesundheitsaktionen zu einem gesundheitsbewussten Verhalten an.
Davon profitiert auch das Unternehmen, denn gesündere Beschäftigte sind leistungsfähiger, motivierter und produktiver. Damit tragen sie entscheidend zum Erfolg des Unternehmens bei.
Wir helfen Ihnen gern weiter! Nutzen Sie ganz einfach und komfortabel unser Online-Formular und schreiben Sie uns.
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