Beschäftigungsverhältnisse
Entsendung: Arbeit auf Zeit im Ausland
Wenn Unternehmen ihr Personal vorübergehend im Ausland einsetzen, ist die Rede von einer Entsendung. Für die Beschäftigten bleibt dabei der Versicherungsschutz des deutschen Sozialversicherungsrechts bestehen und die Kosten für medizinische Behandlungen werden erstattet. Allerdings müssen für diese berufliche Mobilität bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Mutterschutz
Eine Mitarbeiterin ist schwanger? Das ist eine gute Nachricht – herzlichen Glückwunsch! Sie hat nun Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber muss dafür einige Regelungen beachten: in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht sowie im Hinblick auf Meldepflichten.
Minijob & Midijob
Für Minijobs mit einem Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro und Midijobs – ab 520,01 Euro bis 2.000 Euro – gelten andere Regeln für die Sozialversicherung als bei regulären Beschäftigungsverhältnissen. Was bei den verschiedenen Modellen der geringfügigen Beschäftigung bzw. im Niedriglohn-Bereich zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Studierende im Unternehmen
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, studentische Arbeitskräfte zu beschäftigen, etwa als Werkstudenten oder Praktikanten. Im Gegensatz zu anderen Mitarbeitenden sind sie nicht grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
Auszubildende & Sozialversicherung
Wenn junge Menschen eine Ausbildung beginnen, sind sie nicht länger über ihre Familie versichert. Als ausbildendes Unternehmen müssen Sie Ihre Nachwuchskräfte zur Sozialversicherung anmelden. Worauf es dabei ankommt, erfahren Sie hier.
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