
Schutzimpfung im Betrieb – die KKH unterstützt Sie
Kleiner Pieks, große Wirkung – Impfaktionen in Betrieben
Herbstzeit ist Grippezeit: Eine Impfung beugt einem Arbeitsausfall durch Grippeerkrankungen vor. „In der Regel kann eine Corona-Impfung zum selben Termin mit anderen wie z. B. Grippeimpfstoffen für Erwachsene verabreicht werden. Verwendet wird für die zweite Impfung der jeweils andere Arm“, erklärt die Ärztin Sonja Hermeneit vom Kompetenzteam Medizin der KKH.
Die Impfung gegen COVID-19 kann ebenfalls im Betrieb von Betriebsärztinnen und -ärzten durchgeführt werden. Der Impfstoff sowie die Verbrauchsmaterialien werden vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff ist nicht käuflich. Jeder Betriebsarzt der im Auftrag eines Unternehmens oder eines überbetrieblichen Dienstes mit Sitz in Deutschland Impfungen gegen COVID-19 durchführen wird, ist berechtigt, bei einer Apotheke Impfstoff zu bestellen.
Sie möchten für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden sorgen und planen in Ihrem Betrieb eine Impfaktion? Dann unterstützen wir Sie gern bei der Organisation und Umsetzung.
Die nächsten Schritte zur Durchführung von Schutzimpfungen
Möglich wird die Durchführung einer Schutzimpfung gemeinsam mit einem Betriebsarzt. Wenn dieser Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) ist, dann geht alles ganz einfach: Der Betriebsarzt kann die Impfungen im Betrieb direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Ihr Betriebsarzt ist kein Mitglied der DGAUM? Dann ist für eine Kostenerstattung zur Impfung eine vorherige Vertragsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen notwendig. Laden Sie sich die Vertragsunterlagen ganz einfach auf dieser Seite herunter und drucken Sie hiervon zwei Exemplare aus. Die Ausfertigungen sind von Ihrem Betriebsarzt zu unterzeichnen.
Senden Sie uns bitte alle zwei Exemplare zur Gegenzeichnung an folgende Adresse:
KKH Kaufmännische Krankenkasse
Vertragsmanagement - Direkt -
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Ihr Betriebsarzt erhält eine Ausfertigung zurück, das zweite Exemplar verbleibt bei uns.Nach Unterzeichnung durch alle Vertragspartner kann die Impfaktion in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Im Anschluss reichen Sie uns einfach die Rechnung zusammen mit einer Aufstellung der geimpften KKH-versicherten Mitarbeiter ein.
Sie planen eine Impfaktion und haben noch keinen Betriebsarzt? Kein Problem, wir unterstützen Sie bei der Suche. Kontaktieren Sie uns dazu unter firmenkunden@kkh.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.