Neue Sozialversicherungswerte 2024
Das Bundeskabinett hat am 11. Oktober den Regierungsentwurf der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024“ beschlossen. Mit dieser Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Die neuen Werte sollen ab dem 1. Januar 2024 gelten. Ihnen liegt die Lohnentwicklung im Jahr 2022 zugrunde. Sie lag im Bundesgebiet bei 4,13 Prozent und in den alten Bundesländern bei 3,93 Prozent. Bevor die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit bindend wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen.
Ausschlaggebend für viele Werte in der Sozialversicherung ist die Bezugsgröße. An ihr bemessen sich die Belastungsgrenzen für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für versicherungspflichtige Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bezugsgröße West liegt im Jahr 2024 bei voraussichtlich bei 3.535 Euro monatlich (gegenüber 3.395 Euro in 2023) bzw. 42.420 Euro jährlich. Die Bezugsgröße Ost beträgt 3.465 Euro im Monat (2023: 3.290 Euro) oder 41.580 Euro im Jahr.
Beitragsfreie Familienversicherung
Eine beitragsfreie Familienversicherung ist gemäß § 16 Sozialgesetzbuch IV nur möglich, wenn der mitzuversichernde Ehegatte bzw. Lebenspartner oder das Kind nicht mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße verdient – das sind bundesweit einheitlich voraussichtlich 505 Euro. Bei einem Mini- oder Midijob liegt die monatliche Einkommensgrenze ab 1. Januar 2024 voraussichtlich bei 538 Euro (da der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,41 Euro steigen soll).
Krankengeld
Das Krankengeld bemisst sich am Arbeitsentgelt – es darf höchstens 70 Prozent davon betragen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt im gesamten Bundesgebiet ein kalendertägliches Höchtregelentgelt von 172,50 Euro. Damit liegt der Krankengeldhöchstbetrag bei täglich 120,75 Euro.
Einen Überblick über den aktuellen Stand der Sozialversicherungsrechgrößen-Verordnung 2024 finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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