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Umlagesätze
Für das Jahr 2023: 0,06%
- 2022: 0,09 %
- 2021: 0,12 %
- 2018: 0,06 %
- 2017: 0,09 %
- 2016: 0,12 %
- 2013: 0,15 %
- 2012: 0,04 %
- 2011: 0,00 %
- 2010: 0,41 %
- 2009: 0,10 %
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Wer ist umlagepflichtig?
Grundsätzlich unterliegt jeder Arbeitgeber der Umlagepflicht und muss die Umlagebeträge unaufgefordert an die Krankenkasse abführen. In Zweifelsfällen entscheidet die Krankenkasse über die Umlagepflicht.
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Welches Arbeitsentgelt ist Umlagepflichtig?
Für die Umlage ist Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden oder bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bemessen wären. Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der Gleitzone (monatliches Arbeitsentgelt bis 800 Euro) ausüben, gilt als umlagepflichtiges Arbeitsentgelt die nach einer speziellen Formel ermittelte beitragspflichtige Einnahme.
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Wie berechnet sich die Umlage?
Für die Berechnung der Umlage werden nur solche Bezüge herangezogen, die laufendes oder einmalig gezahltes Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen. Anders als etwa bei der U1 und U2 müssen Arbeitgeber bei der Berechnung der Insolvenzgeldumlage also darauf achten, dass auch Einmalzahlungen wie das Weihnachtsgeld zu berücksichtigen sind. Die Umlage wird aus einem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung berechnet.
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Kontaktmöglichkeiten
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Betriebsnummer
Datenweiterleitungsnummer der KKH für die Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise:
29137937 -
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