
Ausgleichskasse
Wirksamer Schutz bei Arbeitsausfall
Besonders für Klein- und Mittelbetriebe bedeutet die Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld oft ein finanzielles Risiko, das kaum kalkulierbar ist. Hier greift der wirksame Schutz unserer Ausgleichskasse. Das Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bestimmt die Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit an Arbeitgeber (U1-Verfahren), die in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen (exkl. Auszubildende).
In Deutschland fehlt ein Arbeitnehmer durchschnittlich fünfzehn Arbeitstage pro Jahr durch Arbeitsausfall. Lassen Sie es nicht so weit kommen und sichern Sie mit der KKH Ihre Lohnkosten.
Versichern Sie Ihr unternehmerisches finanzielles Risiko aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft* Ihrer Beschäftigten mit der KKH Umlage – einer Pflichtversicherung für alle Unternehmer. Und nutzen Sie Ihre jährlichen finanziellen Vorteile bei Beitragshöhe und Erstattungsprämie von mehreren tausend Euro, wie Ihnen das folgende Beispiel zeigt:
*Am Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) müssen alle Arbeitgeber teilnehmen.
Übrigens: Gemeinsam mit der KKH können Sie zusätzlich durch individuelle Gesundheitsmaßnahmen die Krankheitsquote in Ihrem Unternehmen senken. Wir zeigen Ihnen wie.
Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie sich mit der KKH bei Arbeitsausfall Ihrer Arbeitnehmenden wirksam schützen können.
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Datenweiterleitungsnummer der KKH für die Übermittlung der Meldedaten und Beitragsnachweise:
29137937