
SEPA-Lastschrift für Arbeitgeber
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Gläubiger-ID
Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweiten eindeutigen Bezeichnung eines Gläubigers. Sie wird dem Kunden im Rahmen des Lastschriftverfahrens mitgeteilt. Die Gläubiger-IDs der KKH lauten:
- Krankenkasse: DE58KKH00000263929
- Pflegekasse: DE53KKH00000383814
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Mandatsreferenznummer
Jedes Mandat (Einzugsermächtigung) erhält von der KKH eine Referenznummer. Diese Nummer ermöglicht dem Kunden in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer die eindeutige Identifizierung seines SEPA-Lastschriftmandates. Die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenznummer werden Ihnen vor dem ersten Lastschrifteinzug nach dem SEPA-Verfahren mitgeteilt.
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Gültigkeit eines SEPA-Lastschriftmandats
Die Gültigkeit des Lastschriftmandats endet spätestens 36 Monate nach dem letztmaligen Einzug. Danach ist für einen weiteren Lastschrifteinzug ein neues Mandat erforderlich.
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Rückbelastung
Eine Rückbelastung ist innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich.