Neue Kinderkrankengeldregelung ab Januar 2024
Wenn Kinder unter zwölf Jahren krank werden, können ihre berufstätigen Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Die Krankenkassen zahlen dafür vom ersten Krankheitstag an 90 Prozent des Nettogehalts. Ab dem 1. Januar 2024 gilt dafür im Zuge des Pflegestudiumstärkungsgesetzes eine neue Regelung: Jeder Elternteil kann bis zu 15 Tage im Jahr zu Hause bleiben, um ein krankes Kind zu pflegen, Alleinerziehende bis zu 30 Tage. Bei mehreren Kindern gilt eine Höchstgrenze von 35 bzw. 70 Tagen. Ein ärztlicher Nachweis für die Erkrankung des Kindes muss dann nicht mehr ab dem ersten Krankheitstag eingereicht werden, sondern erst ab dem vierten.
Bislang hatten Mütter und Väter regulär für jedes Kind für maximal zehn Arbeitstage pro Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Alleinerziehenden betrug der Anspruch 20 Arbeitstage je Kind. Insgesamt war der Anspruch je Elternteil auf höchstens 25 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr begrenzt. Alleinerziehende hatten einen Anspruch auf 50 Tage. In den Jahren 2022 und 2023 galt aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregelung (30 Tage je Elternteil, 60 Tage für Alleinerziehende). Diese Regelung läuft zum Ende des Jahres aus.
Anspruch auch bei Aufnahme im Krankenhaus
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz sieht außerdem vor, dass Eltern auch dann einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit ihrem Kind im Krankenhaus aufgenommen werden. Eine Höchstanspruchsdauer ist für diesen Fall nicht vorgesehen – der Anspruch besteht so lange, wie der stationäre Aufenthalt dauert. Diese Tage sollen auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankentage angerechnet werden. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mitaufnahme der Mutter oder des Vaters medizinisch geboten und das Kind unter 12 Jahren oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ist das Kind nicht älter als acht Jahre, ist davon auszugehen, dass ein Elternteil immer aus medizinischen Gründen aufgenommen werden muss.
Wenn mehrere Ansprüche auf Kinderkrankengeld gleichzeitig bestehen, etwa weil ein Kind im Krankenhaus und ein anderes zu Hause betreut werden muss, gibt es Kinderkrankengeld nur für ein Kind.
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