Schwangerschaft: Wie andere dich sehen und wie du dich fühlst
Erfahre, wie wir dich auf dem Weg zum Baby unterstützen
„Wie aufregend!” – „Die schönste Zeit deines Lebens!“ – „Du strahlst ja so!” Von außen sieht Schwangerschaft oft aus wie pure Vorfreude. Die Realität? Ist komplexer. Zwischen Glückwünschen und idealisierten Vorstellungen gibt es Rückenschmerzen, schlaflose Nächte, die verzweifelte Hebammensuche.
Plötzlich werden Themen wichtig, die vorher keine Rolle gespielt haben. Du fragst dich, wo du überhaupt anfangen sollst.
Hier findest du einen Überblick über Themen, die für dich relevant sein können – und bei denen du von uns Unterstützung bekommst. Damit du weißt, was dir wirklich helfen kann.
Hebammensuche
Alles rund um deine Hebamme
Eine Hebamme ist mehr als medizinische Begleitung: Sie ist Vertrauensperson und emotionale Stütze. Du kannst dir deine Hebamme selbst aussuchen, doch genau das kann auch ganz schön anstrengend sein. Gerade, wenn du dich eigentlich auf dich und dein Baby konzentrieren möchtest.
Was du über die Hebammensuche wissen solltest:
Die Chemie muss stimmen: Neben fachlicher Kompetenz zählt vor allem das Vertrauen. Deine Hebamme sollte deine Wünsche respektieren und dich auf Augenhöhe begleiten.
Leichter gesagt als gefunden: Starte am besten früh mit der Suche, die Nachfrage ist groß. Wir empfehlen dir, schon zwischen der 5. und 7. SSW damit zu beginnen, eine Hebamme zu suchen. Deine Frauenarztpraxis, persönliche Empfehlungen, Online-Plattformen sowie wir als Krankenkasse sind erste Anlaufstellen. Oder du nutzt Vermittlungsangebote, die dir die Suche abnehmen.
Wer zahlt die Hebamme? Du kannst ganz beruhigt sein: Die Hebamme rechnet direkt über deine Versichertenkarte mit uns ab. Du musst dir um die Kosten also keine Gedanken machen.
Wechsel möglich: Wenn es nicht passt, darfst du die Hebamme wechseln – dein Wohlbefinden steht bei uns an erster Stelle.
Rufbereitschaft? Ja, bitte: Denn es gibt dir ein sicheres Gefühl, wenn deine Hebamme in den letzten Schwangerschaftswochen rund um die Uhr erreichbar ist. Als KKH-Mitglied unterstützen wir dich mit bis zu 250 Euro für die Rufbereitschaft deiner freiberuflichen Hebamme. Ein beruhigendes Gefühl, wenn die Geburt bevorsteht.
Osteopathie
Warum Osteopathie in der Schwangerschaft sinnvoll sein kann
Dein Körper leistet gerade Unglaubliches und manchmal meldet er sich mit Beschwerden. Rückenschmerzen, Verspannungen, Verdauungsprobleme: Das musst du nicht als „normal” hinnehmen. Osteopathie kann in der Schwangerschaft helfen, Beschwerden sanft zu lindern.
Was du über Osteopathie in der Schwangerschaft wissen solltest:
Sanfte Behandlung: Osteopathie arbeitet mit gezielten, schonenden Griffen und ist speziell auf die Bedürfnisse deines veränderten Körpers abgestimmt
Beschwerden lindern: Osteopathie hilft bei typischen Schwangerschaftsbeschwerden wie Rückenschmerzen, Sodbrennen, Wassereinlagerungen oder Verspannungen
Körper vorbereiten: Osteopathie kann das Becken mobilisieren und den Körper optimal auf die Geburt vorbereiten
Ganzheitlicher Ansatz: Osteopathie betrachtet deinen Körper als Einheit und unterstützt die natürlichen Selbstheilungskräfte
Familienversicherung
Deine Familienversicherung: Was jetzt wichtig ist
Die Krankenversicherung für dein Kind ist keine Nebensache – sie begleitet euch über Jahre hinweg und sollte zu euren Bedürfnissen passen. Dahinter stecken Entscheidungen, die ihr nicht zwischen Tür und Angel trefft.
Was du über die Familienversicherung wissen solltest:
Kostenfrei? In den meisten Fällen ja. Bist du KKH-Mitglied, kann dein Kind in der Regel betragsfrei bei uns mitversichert werden – eine echte finanzielle Erleichterung.
Vater oder Mutter? Grundsätzlich kann ein Kind in die Familienversicherung von Vater oder Mutter aufgenommen werden.
Ab wann greift die Familienversicherung? Du kannst den Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt bei uns stellen. Bitte denke daran, dass wir dafür die Geburtsurkunde deines Kindes brauchen.
Haushaltshilfe
Wie du Entlastung durch eine Haushaltshilfe erhalten kannst
Nicht jede Schwangerschaft verläuft nach Plan. Manchmal verordnet die Ärztin oder der Arzt Bettruhe. Vielleicht erwartest du auch Zwillinge. Oder dir geht es nach der Geburt schlechter als gedacht. Und dann ist da noch der Alltag. Der Haushalt läuft weiter und du fragst dich: Wie soll das alles gehen?
Was du über eine Haushaltshilfe wissen solltest:
Echte Entlastung: Wenn dein Körper Schonung braucht, ist eine Haushaltshilfe eine wichtige Unterstützung, damit du dich erholen kannst
Wann kommt sie in Frage? Bei ärztlich verordneter Bettruhe, einer diagnostizierten Risikoschwangerschaft oder wenn nach der Geburt Komplikationen auftreten, die eine längere Erholungszeit erfordern. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann.
Wie läuft das ab? Ganz einfach: Du reichst bei der KKH einen Antrag auf Haushaltshilfe ein. Dein Arzt oder deine Ärztin bescheinigt darin die Notwendigkeit der Unterstützung.
Was wird übernommen? Kochen, Putzen, Einkaufen, Kinderbetreuung – sodass die grundlegenden Aufgaben im Haushalt erledigt werden können.
Mutterschaftsgeld
So unterstützen wir dich: Dein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten – das ist deine Zeit im Mutterschutz. Aber wie sieht es finanziell aus? Wer zahlt in dieser Zeit? Und warum ist plötzlich neben deinem Arbeitgeber auch deine Krankenkasse zuständig? Gerade wenn du alleinerziehend bist, einen Minijob hast oder arbeitssuchend bist, können die Regelungen verwirrend sein.
Was du über Mutterschaftsgeld wissen solltest:
Was ist das Mutterschaftsgeld eigentlich? Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung während des Mutterschutzes: Wir zahlen dir bis zu 13 € pro Tag, dein Arbeitgeber stockt in der Regel auf dein bisheriges Nettogehalt auf.
Wer hat Anspruch? Alle, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder mit Anspruch auf Krankengeld bei uns versichert sind. Dazu zählen Arbeitnehmerinnen (auch in Elternzeit), Auszubildende, Minijobberinnen bzw. geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige.
Wann musst du Mutterschaftsgeld bei uns beantragen? Ab der 33. Schwangerschaftswoche kannst du das Mutterschaftsgeld beantragen – mit der ärztlichen Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin.
Besondere Situationen: Sofern du Arbeitslosengeld 1 beziehst, erhältst du ebenfalls Mutterschaftsgeld. Solltest du familienversichert sein und eine geringfügige Beschäftigung ausüben, beantragst du das Mutterschaftsgeld bitte direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung.