Regulär kannst du seit 2021 bereits nach einem Jahr (zwölfmonatige Bindungsfrist) die Krankenkasse wechseln. Wenn du den Arbeitgeber wechselst, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse noch einfacher: Innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem du deine neue Beschäftigung aufgenommen hast, ist ein Wechsel ohne Kündigungs- und Bindungsfrist – also zu sofort – möglich.
Ja, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, wenn du bei deiner jetzigen Krankenkasse für mindestens zwölf Monate versichert warst. Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du deine Krankenkasse ohne Kündigungsfrist wechseln.
Ja. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst auch eine beitragsfreie Familienversicherung, die aber separat beantragt werden muss. Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder können kostenfrei mitversichert werden, wenn deren monatliches Einkommen höchstens 455 € beträgt und sie nicht selbst krankenversichert sind.
Beim Wechsel der Krankenkasse verliert man nicht automatisch die bisherige Versicherung. Es handelt sich lediglich um einen Wechsel des Krankenversicherungsunternehmens. Die bisherige Versicherungszeit wird auf die neue Krankenkasse übertragen.
Für einen Krankenkassenwechsel benötigt man in der Regel die Versichertenkarte der alten Krankenkasse sowie Personalunterlagen wie Personalausweis, Meldebescheinigung und gegebenenfalls einen Nachweis über bestehende Krankheiten oder chronische Erkrankungen.
Der Wechsel der Krankenkasse ist grundsätzlich kostenfrei. Weder die alte noch die neue Krankenversicherung dürfen Gebühren für den Wechsel erheben. Es gibt also keine direkten Kosten für den Versicherten.
Fülle einfach online unsere Beitrittserklärung aus. Wir informieren deine aktuelle Krankenkasse. Du musst nicht aktiv kündigen, da es ein Meldeverfahren zwischen den gesetzlichen Krankenkassen gibt.
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- Einfach Online-Antrag ausfüllen.
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