Geldsparen bei regelmäßiger Zahnvorsorge
Nachweise | Zuschuss |
---|---|
Festzuschuss ohne Bonusheft | 450 EUR |
Festzuschuss ab 5 Jahren (20 % Zuschuss) | 540 EUR |
Festzuschuss ab 10 Jahren (30 % Zuschuss) | 585 EUR |
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Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten um beim Thema Zähne Kosten zu sparen.
Die erste und einfachste Möglichkeit ist die regelmäßige Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen. Hier gilt: Erwachsene sollten die Zahnvorsorgeuntersuchung mindestens 1x pro Jahr und Kinder und Jugendliche 2x pro Jahr wahrnehmen. Nach der Untersuchung lassen Sie sich Ihre Teilnahme ganz einfach im Zahnarzt-Bonusheft abstempeln. Der Nachweis von regelmäßgen Untersuchungen sorgt im Fall der Fälle dafür, dass sich unser Zuschuss zu Brücken, Prothesen und Co. wie folgt erhöht:
Änderung zum 01.10.2020
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG wurde u. a. eine Erhöhung der Festzuschüsse zum 1. Oktober 2020 von derzeit 50 % auf dann 60 % der Beträge für die jeweilige Regelversorgung beschlossen. In diesem Zusammenhang steigen folglich auch die Boni, welche Versicherte erhalten, die mit ihrem Bonusheft eine regelmäßige Inanspruchnahme zahnärztlicher Vorsorgeuntersuchungen nachweisen können, von 60 % bzw. 65 % auf dann 70 % bzw. 75 %. In begründeten Ausnahmefällen soll zudem künftig das einmalige Versäumen der Vorsorgeuntersuchung für den 10-Jahre-Bonus folgenlos bleiben.
Nachweise | Zuschuss |
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Festzuschuss ohne Bonusheft | 450 EUR |
Festzuschuss ab 5 Jahren (20 % Zuschuss) | 540 EUR |
Festzuschuss ab 10 Jahren (30 % Zuschuss) | 585 EUR |
Übrigens:
Auch die Kosten für den Zahnersatz können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Damit kann man unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen. Dafür muss allerdings Ihre individuelle Belastungsgrenze überschritten sein. Diese hängt von Ihrem Familienstand, der Anzahl Ihrer Kinder und der Höhe Ihrer Einkünfte ab.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz.
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