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Der Ausweis für unsere Versicherten

Die Karte enthält auf der Vorderseite ein Lichtbild, Ihren vollständigen Namen, Ihre Versichertennummer sowie die Kassennummer der KKH. Auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte kurz EHIC.

Wenn Sie innerhalb Europas medizinische Hilfe benötigen, legen Sie dem Leistungserbringer (z. B. Arzt oder Krankenhaus) bitte die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vor, die sich auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte befindet. Die Behandlungskosten werden darüber direkt mit der KKH abgerechnet. Sie zahlen ggf. nur Zuzahlungen, die das jeweilige Ausland für eine Leistung vorsieht. Informationen zu den einzelnen Urlaubsländern finden Sie auf www.dvka.de/de/versicherte/touristen/touristen

Privatärzte akzeptieren die EHIC nicht, so dass Sie privatärztliche Leistungen auch im Ausland selbst zahlen müssen.

Für die Staaten Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina gibt es spezielle Auslandskrankenscheine, die Sie bei uns anfordern oder selbst ausdrucken können.

Unser Auslands-Notruf-Telefon ist rund um die Uhr und weltweit kostenfrei für Sie unter der Telefon +49 (0) 511 2356 7396 zu erreichen.

Alle Versicherten der KKH erhalten eine elektronische Gesundheitskarte.

Nein, die Karte muss nicht beantragt werden. Diese wird Ihnen automatisch per Post zugeschickt. Um Ihnen die Karte zuzusenden, ist es notwendig, das Sie uns ein aktuelles Lichtbild zur Verfügung stellen.

KKH Versicherte können Ihr Lichtbild hier hochladen

In Ihrem persönlichen Bereich „Meine KKH“ können Sie ganz einfach eine neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bestellen. Diese schicken wir Ihnen dann innerhalb weniger Tage per Post zu.

Alternativ können Sie Ihre neue Gesundheitskarte auch gerne per Post, Fax oder per Telefon anfordern.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält ein Lichtbild. Ausnahmen gibt es lediglich für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie  z. B. für pflegebedürftige Personen.

Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen.

Die elektronische Gesundheitskarte enthält als Versichertenkarte Angaben zur bestehenden Versicherung bei Ihrer KKH. Folgende Angaben sind gespeichert:

  • Vorname und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Geschlecht
  • Versichertennummer
  • Versichertenstatus (wie Mitglied oder mitversicherter Angehöriger)
  • Beginn und Ende der Versicherung

Der Datenschutz genießt in diesem Projekt höchste Priorität. Die Übermittlung von Daten findet ausschließlich über eine sichere Datenverbindung statt und die Daten werden automatisch verschlüsselt. Zugriff auf Daten haben nur Personen mit einem speziellen Berechtigungsausweis (Heilberufsausweis), der mit einer elektronischen Signatur ausgestattet ist. Dazu zählen beispielsweise Ärztinnen/Ärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Krankenhäuser. Unbefugte Dritte können die Daten demnach nicht einsehen oder auslesen.

Alle technischen Entwicklungen sind eng mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit.

Falls Sie noch keine eGK von uns erhalten haben, können Sie über „Meine KKH“ eine eGK anfordern. Alternativ wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Servicezentrum vor Ort. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten auf dieser Seite.

Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, dass wir Ihnen eine Zweitkarte zur Verfügung stellen.

Die Prüfung der eGK findet in einer besonders gesicherten Umgebung (Telematikinfrastruktur) statt.

Als erste Anwendung ist das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement eingeführt worden. Hierbei wird geprüft, ob das Versicherungsverhältnis aktuell besteht und die eGK gültig ist.

Wichtig: Bitte verwenden Sie nur die neueste eGK!

Gleichzeitig werden Ihre Versichertenstammdaten ggf. aktualisiert. Dazu zählen eine neue Adresse oder auch ein geänderter Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter, Rentner). Liegen neue Daten vor, werden diese automatisch auf die eGK übernommen und stehen auch der Arztpraxis zur Verfügung.

Deshalb entfällt die Ausstellung einer neuen eGK aufgrund einer neuen Adresse oder eines geänderten Versichertenstatus.

Die weit überwiegende Anzahl an Arzt- und Zahnarztpraxen sind bereits an die Telematikinfrastruktur angeschlossen

Die Teilnahme ist freiwillig. Sobald die Anwendungen verfügbar sind, informieren wir Sie.  

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