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Die Impfung gegen Röteln ist die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung einer Infektion. Sie schützt ein Leben lang und kann auch im Erwachsenenalter jederzeit nachgeholt oder aufgefrischt werden.

Die Grundimmunisierung wird bereits im Säuglingsalter empfohlen. Die Impfung erfolgt in zwei Dosen und üblicherweise im Zuge der Masern-Mumps-Röteln-Impfung. Die erste Dosis sollte im Alter von 11 Monaten erfolgen. Zum 15. Monat sollte dann die zweite Impfung durchgeführt werden. Bei nicht bzw. unvollständig geimpften Kindern sollte die Impfung so bald wie möglich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.

Frauen im gebärfähigen Alter, die bisher keine bzw. eine unvollständige Röteln-Impfung erhalten haben oder deren Impfstatus unklar ist, sollten sich nachträglich impfen lassen. Berufliche Indikationen sind ebenfalls denkbar.

Ihre KKH übernimmt bei Vorlage der altersbedingten, medizinischen oder beruflichen Indikationen die Kosten dieser Impfung. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben (beispielsweise zu den beruflich bedingten Indikationen), wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.

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