U1 – Erstattung der Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit
| Erstattungssatz U1 | Umlagesatz ab 01.01.2013 |
| 80 % (auf Wunsch) | 3,9 % |
| 70 % (Regelerstattungssatz) | 1,8 % |
| 50 % (auf Wunsch) | 1,4 % |
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Der Erstattungsbetrag zur U1 wird höchstens aus einer Vergütung oder einem Arbeitsentgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West für 2013 = 5.800 EUR mtl., Ost für 2013 = 4.900 EUR mtl.) berechnet.
Aus Vereinfachungsgründen sind bei der KKH mit dem Erstattungssatz auch die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag abgegolten und müssen nicht gesondert berechnet werden.
