Krankenhausbehandlung
Sie erhalten von der KKH in allen zur Vertragsbehandlung zugelassenen Krankenhäusern die medizinisch notwendige stationäre Behandlung. Die Krankenhäuser rechnen die vertraglich vereinbarten Behandlungskosten direkt mit uns ab. Sie tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 EUR für max. 28 Tage im Kalenderjahr.
Versicherte und ihre Angehörigen haben die Wahl, anstelle von Sach- oder Dienstleistungen die Kostenerstattung für Krankenhausbehandlung zu wählen. Voraussetzung ist, dass die Wahl der Kostenerstattung im Voraus nach vorangegangener Beratung getroffen wird und nur die zur Vertragsbehandlung zugelassenen Krankenhäuser aufgesucht werden. Im letzteren Fall übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragssätze des gewählten Krankenhauses. Von der Kostenerstattung sind Wahlleistungen des Krankenhauses (Wahlarzt, Zweibettzimmer) ausgenommen.






