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Kostenerstattung

Gesetzliche Krankenkasse

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Kostenerstattung

Versicherte unserer Krankenkasse haben die Möglichkeit, sich anstelle der üblichen Sachleistungen (Abrechnung über die Krankenversichertenkarte) für das Abrechnungsverfahren der Kostenerstattung zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass die Wahl der Kostenerstattung im Voraus schriftlich gegenüber der KKH erklärt wird. Über die Einzelheiten zur Wahl der Kostenerstattung und über deren Vor- und Nachteile geben wir gerne Rat und Auskunft.

Im Rahmen der Kostenerstattung erhalten Versicherte die privat bei Vertragsbehandlern in Anspruch genommenen Leistungen in Höhe der Vergütung erstattet, die die KKH über die Krankenversichertenkarte zu tragen hätte. Zusätzlich sehen die Bestimmungen vor, dass neben dem Abzug der Zuzahlungen auch ein Abschlag für Verwaltungskosten erhoben wird.

 
 
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