sv.net steht für „Sozialversicherung im Internet“ und ist eine Anwendung zur einfachen und gesicherten Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen. Zur Nutzung von sv.net sind lediglich ein Internetzugang, ein Internet-Browser, ein Drucker und eine E-Mail-Adresse notwendig. Dieser Service ist für Arbeitgeber kostenlos* und steht Ihnen in zwei Varianten zur Verfügung:
sv.net/classic
sv.net/classic ist eine Anwendung für Windows-PCs.
Nach dem Herunterladen können Sie die Software sv.net/classic auf Ihrem Windows-PC installieren.
sv.net/classic ermöglicht es Ihnen,
- Beitragsnachweise, SV-Meldungen, Entgeltbescheinigungen für Lohnersatzleistungen und Zahlstellenmeldungen zu übermitteln sowie
- Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft (U1/U2) zu erstellen und auch direkt elektronisch zu übermitteln.
Gegenüber sv.net/online bietet die Variante sv.net/classic
- eine integrierte versicherungsrechtliche Beurteilung,
- zahlreiche Tipps und eine komfortable Stammdatenverwaltung der Beschäftigten
- sowie umfangreiche Funktionen zur Steuerung, Verarbeitung und Verwaltung der Meldungen.
- Unter sv.net/classic werden alle Stammdaten und Beschäftigtenzeiten der Mitarbeiter lokal nur auf Ihrem PC gespeichert. Per Knopfdruck erfolgt eine geschützte elektronische Übermittlung Ihrer Meldungen und Beitragsnachweise.
sv.net/online
sv.net/online ist eine Internetanwendung.
Mit sv.net/online können Beitragsnachweise und SV-Meldungen schnell und einfach online erfasst und anschließend automatisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Anders als bei sv.net/classic können mit sv.net/online allerdings keine Erstattungsanträge für die U1 und U2, Entgeltbescheinigungen oder Zahlstellenmeldungen erstellt werden. Auch erfolgt keine dauerhafte Speicherung der bereits erstellten Meldungen. Eine Stammdatenverwaltung der Beschäftigten ist nicht möglich.
Hinweis:
Ab sofort stellen wir Ihnen sv.net/online im frei zugänglichen Bereich unserer Internetseite zur Verfügung.
Hierfür ist eine neue Registrierung erforderlich.