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Wann bekomme ich die Berechtigungsscheine für die FFP2-Schutzmasken?
Wir unterteilen alle Anspruchsberechtigten in drei Gruppen und informieren sie schriftlich in dieser Reihenfolge:
1. Gruppe/Versandwelle: Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. Die Bezugsscheine wurden am 21.01.2021 versendet.
2. Gruppe/Versandwelle: Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und Personen mit einer der aufgeführten Erkrankungen oder Risikofaktoren. Die Bezugsscheine wurden am 01.02.2021 versendet.
3. Gruppe/Versandwelle: Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Die Bezugsscheine werden am 05.02.2021 versendet. Wenige Tage später treffen sie dann bei Ihnen ein.
Alle weiteren Informationen sowie eine Übersicht der Risikogruppen finden Sie hier.
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Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld 2021?
Wegen der Corona-Pandemie haben Eltern seit dem 05.01.2021 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Ist Ihr zu betreuendes Kind krank, ändert sich nichts: Lassen Sie sich einfach in Ihrer kinderärztlichen Praxis eine Bescheinigung ausstellen und reichen Sie diese bei uns ein.
Ist Ihr zu betreuendes Kind gesund und müssen Sie es wegen der genannten Kriterien zu Hause betreuen, füllen Sie bitte unseren Antrag aus. Reichen Sie ihn anschließend bei uns ein. Sollten Sie eine Bescheinigung der Kita oder Schule haben, legen Sie diese bitte ebenfalls bei.
Alle weiteren Informationen und den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
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Ab wann und wo kann ich mich gegen SARS-CoV-2 impfen lassen?
Es gibt noch nicht genug Impfstoff, um alle zu impfen, die gern geimpft werden möchten. Daher hat die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) Kriterien erarbeitet, nach denen entschieden wird, welche Menschen zuerst eine Impfung erhalten sollen. Ob Sie zu einer dieser Gruppen gehören, können Sie hier nachlesen.
Die Bundesländer haben extra Impfzentren eingerichtet, in denen geimpft wird. Außerdem wird es mobile Impfteams geben, die beispielsweise stationäre Pflegeeinrichtungen aufsuchen. Aktuelle Informationen zu den Impfzentren und deren Organisation finden Sie bei Ihrer Landesregierung.
Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig. Die bundeseinheitliche Telefonnummer für die Terminvergabe ist: 116117
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
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Sind die KKH Servicestellen weiterhin geöffnet und wie kann ich sie erreichen?
Unsere Servicestellen sind weiterhin geöffnet, aber nur für Notfälle – dies dient zu Ihrem eigenen Schutz und dem unserer Mitarbeitenden. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
Gern können Sie alle Fragen rund um Ihre Versicherung telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular stellen.
Ihre Servicestelle vor Ort finden Sie hier.
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Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Gesetzlich Krankenversicherte können ab dem 01.01.2021 die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Wir stellen unseren Versicherten die ePA als App kostenlos zur Verfügung. Sie können diese auf mobilen Endgeräten installieren und nutzen, wie zum Beispiel auf Ihrem Smartphone oder einem Tablet.
Mit der ePA wird das deutsche Gesundheitswesen besser vernetzt. In ihr können medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Ärztliches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken können dann auf diese Daten zugreifen, wenn Sie dies erlauben.
Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist freiwillig.
Alle weiteren Informationen und Videos finden Sie hier.