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KKH Kaufmännische
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  • Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

    Aktuell kann man sich nach Terminabsprache in ärztlichen Praxen impfen lassen oder sich ans zuständige Gesundheitsamt wenden. Darüber hinaus kann man sich in seiner Region erkundigen, wo aktuell mobile Impfstationen angeboten werden. Außerdem gibt es mobile Impfteams, die beispielsweise stationäre Pflegeeinrichtungen aufsuchen.

    Weitere Informationen erhalten Sie über die bundeseinheitliche Patientenservicenummer 116117 und auf dieser Internetseite.

  • Wo erhalte ich eine Auffrischungsimpfung gegen Corona?

    Für Auffrischungsimpfungen gibt es generell diese Anlaufstellen:

    • mobilen Impfteams
    • ärztliche Praxen
    • betriebsärztliche Angebote
    • Gesundheitsämter
    • Krankenhäuser
    • Impfzentren

    Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll der STIKO zufolge frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

    Bitte wenden Sie sich für die Auffrischungsimpfung an Ihre ärztliche Praxis oder erkundigen Sie sich über die Patientenservicenummer 116117 nach einem Termin. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Internetseite.

  • Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld 2021/2022?

    Wegen der Corona-Pandemie haben Eltern seit dem 05.01.2021 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Ist Ihr zu betreuendes Kind krank, ändert sich nichts: Lassen Sie sich einfach in Ihrer kinderärztlichen Praxis eine Bescheinigung ausstellen und reichen Sie diese bei uns ein.

    Ist Ihr zu betreuendes Kind gesund und müssen Sie es wegen der genannten Kriterien zu Hause betreuen, füllen Sie bitte unseren Antrag aus. Reichen Sie ihn anschließend bei uns ein und fügen einen entsprechenden Nachweis über die pandemiebedingte Schließung der Einrichtung (z. B. Bescheinigung der Schule oder Kita) bei. Hinweis: Die am 05.01.2021 eingeführte Sonderreglung, bei der Eltern das Kinderkrankengeld pandemiebedingt auch dann erhalten können, wenn das Kind nicht erkrankt ist, läuft voraussichtlich zum 19.03.2022 aus.

    Alle weiteren Informationen und den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

  • Wer übernimmt die Kosten für die Corona-Schnelltest?

    Antigen-Schnelltests kommen unter anderem in Pflegeheimen oder Krankenhäusern zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Die Kosten für die Test werden mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Für die Versorgung von Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder dagegen selber auf. Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort und bauen dafür ggf. Testzentren auf oder aus.

    Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Bund die „Bürgertests“ für Personen ohne Krankheitssymptome erneut eingeführt. Seit dem 13.11.2021 haben wieder alle Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest. Die Kosten für die „Bürgertests“ übernimmt der Bund.

    Falls Ihr Testergebnis nach einem Schnelltest positiv ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin für einen PCR-Labortest mit Ihrer hausärztlichen Praxis. Alternativ können Sie auch telefonisch unter 116117 einen Termin dafür vereinbaren. Bis das Ergebnis des PCR-Labortests vorliegt, begeben Sie sich bitte in häusliche Quarantäne.

    Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.

  • Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Corona-Selbsttest?

    Die Corona-Selbsttests sind für die eigene Anwendung zu Hause. Sie erhalten diese in Apotheken, im Einzelhandel oder in einigen Discountern. Die Kosten dafür übernehmen wir als gesetzliche Krankenkasse nicht.

    Falls Ihr Testergebnis nach einem Selbsttest positiv ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin für einen PCR-Labortest mit Ihrer hausärztlichen Praxis. Alternativ können Sie auch telefonisch unter 116117 einen Termin dafür vereinbaren. Bis das Ergebnis des PCR-Labortests vorliegt, begeben Sie sich bitte in häusliche Quarantäne.

    Weitere Informationen zum Thema Schnell- und Selbsttests erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

  • Sind die KKH Servicestellen weiterhin geöffnet und wie kann ich sie erreichen?

    Unsere Servicestellen sind für Sie geöffnet. 

    Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Servicesetelle vor Ort finden Sie in unserer Servicestellen-Suche. Bitte beachten Sie auch immer die aktuellen Corona-Regelungen (3G, 2G, 2G+) in Ihrem Bundesland.

    Für einen persönlichen Besuch vor Ort können Sie auch ganz einfach einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Terminservice.

    Gern können Sie alle Fragen rund um Ihre Versicherung telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular stellen. In Ihrem persönlichen Bereich „Meine KKH“  auf unserer Webseite können Sie Ihre Anliegen ebenfalls einfach online erledigen.

  • Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

    Gesetzlich Krankenversicherte können seit dem 01.01.2021 die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Wir stellen unseren Versicherten die ePA als App kostenlos zur Verfügung. Sie können diese auf Ihrem Smartphone installieren und nutzen.

    Mit der ePA wird das deutsche Gesundheitswesen besser vernetzt. In ihr können medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Ärztliches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken können dann auf diese Daten zugreifen, wenn Sie dies erlauben.

    Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist freiwillig.

    Alle weiteren Informationen und Videos finden Sie hier.

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