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Aktuell kann man sich nach Terminabsprache in ärztlichen Praxen impfen lassen oder sich ans zuständige Gesundheitsamt wenden. Darüber hinaus kann man sich in seiner Region erkundigen, wo aktuell mobile Impfstationen angeboten werden. Außerdem gibt es mobile Impfteams, die beispielsweise stationäre Pflegeeinrichtungen aufsuchen.

Weitere Informationen erhalten Sie über die bundeseinheitliche Patientenservicenummer 116117 und auf dieser Internetseite.

Für Auffrischungsimpfungen gibt es generell diese Anlaufstellen:

  • mobilen Impfteams
  • ärztliche Praxen
  • betriebsärztliche Angebote
  • Gesundheitsämter
  • Krankenhäuser
  • Impfzentren

Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll der STIKO zufolge frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

Bitte wenden Sie sich für die Auffrischungsimpfung an Ihre ärztliche Praxis oder erkundigen Sie sich über die Patientenservicenummer 116117 nach einem Termin. Weitere Informationen erhalten Sie auf dieser Internetseite.

Antigen-Schnelltests kommen unter anderem in Pflegeheimen oder Krankenhäusern zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen. Die Kosten für die Test werden mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet. Für die Versorgung von Einrichtungen (Kitas, Schulen) kommen die Länder dagegen selber auf. Die Länder beschaffen und organisieren die Tests vor Ort und bauen dafür ggf. Testzentren auf oder aus.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat der Bund die „Bürgertests“ für Personen ohne Krankheitssymptome erneut eingeführt. Seit dem 13.11.2021 haben wieder alle Personen mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenfreien Schnelltest. Die Kosten für die „Bürgertests“ übernimmt der Bund.

Falls Ihr Testergebnis nach einem Schnelltest positiv ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin für einen PCR-Labortest mit Ihrer hausärztlichen Praxis. Alternativ können Sie auch telefonisch unter 116117 einen Termin dafür vereinbaren. Bis das Ergebnis des PCR-Labortests vorliegt, begeben Sie sich bitte in häusliche Quarantäne.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.

Die Corona-Selbsttests sind für die eigene Anwendung zu Hause. Sie erhalten diese in Apotheken, im Einzelhandel oder in einigen Discountern. Die Kosten dafür übernehmen wir als gesetzliche Krankenkasse nicht.

Falls Ihr Testergebnis nach einem Selbsttest positiv ist, vereinbaren Sie bitte umgehend einen Termin für einen PCR-Labortest mit Ihrer hausärztlichen Praxis. Alternativ können Sie auch telefonisch unter 116117 einen Termin dafür vereinbaren. Bis das Ergebnis des PCR-Labortests vorliegt, begeben Sie sich bitte in häusliche Quarantäne.

Weitere Informationen zum Thema Schnell- und Selbsttests erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Unsere Servicestellen sind für Sie geöffnet. 

Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Servicesetelle vor Ort finden Sie in unserer Servicestellen-Suche. Bitte beachten Sie auch immer die aktuellen Corona-Regelungen (3G, 2G, 2G+) in Ihrem Bundesland.

Für einen persönlichen Besuch vor Ort können Sie auch ganz einfach einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie dafür gern unseren Online-Terminservice.

Gern können Sie alle Fragen rund um Ihre Versicherung telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular stellen. In Ihrem persönlichen Bereich „Meine KKH“  auf unserer Webseite können Sie Ihre Anliegen ebenfalls einfach online erledigen.

Gesetzlich Krankenversicherte können seit dem 01.01.2021 die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Wir stellen unseren Versicherten die ePA als App kostenlos zur Verfügung. Sie können diese auf Ihrem Smartphone installieren und nutzen.

Mit der ePA wird das deutsche Gesundheitswesen besser vernetzt. In ihr können medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen gespeichert werden. Ärztliches Fachpersonal, Krankenhäuser und Apotheken können dann auf diese Daten zugreifen, wenn Sie dies erlauben.

Die Einrichtung und Nutzung einer ePA ist freiwillig.

Alle weiteren Informationen und Videos finden Sie hier.

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