KKH Servicehotline 0511-533568089
E-Mail an epa@kkh.de
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Warum wird die ePA auf den Markt gebracht, obwohl sie noch nicht fertig ist?
Bei der Entwicklung von neuen Angeboten gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Das Angebot wird erst auf den Markt gebracht, wenn es fertig entwickelt ist. Das dauert Jahre und in der Zwischenzeit können sich der Markt und die Bedürfnisse der Versicherten verändern.
2. Das Angebot wird zunächst nur mit den Grundfunktionen auf den Markt gebracht. Dies geht deutlich schneller. Die Versicherten können das Angebot schon nutzen, während es parallel weiterentwickelt wird. Der Vorteil: Durch das Feedback der Versicherten lässt sich das Produkt dem Bedarf flexibel anpassen.
Bei der Entwicklung der ePA hat man sich für die zweite Variante entschieden. Dadurch können die Versicherten bereits ab 2021 wichtige medizinische Unterlagen speichern und sie anderen zur Verfügung stellen. In den folgenden Jahren werden nach und nach der Impfausweis, das Zahnbonusheft, der Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder in die ePA übernommen.
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Wann kommt die ePA?
Ab dem 01.01.2021 steht sie allen unseren Versicherten zur Verfügung.
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Was kostet mich die ePA?
Die ePA ist für alle unsere Versicherten kostenfrei.
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Muss ich die ePA nutzen?
Nein, die Nutzung der ePA ist freiwillig.
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Was muss ich tun, wenn ich keine ePA haben möchte?
Da wir die ePA nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch einrichten, müssen Sie nichts weiter tun.
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Wer darf/kann die ePA beantragen? Wer hat Anspruch auf die ePA?
Wenn Sie bei uns versichert sind, haben Sie Anspruch auf die ePA. Dies ist unabhängig davon, in welchem Versicherungsverhältnis Sie stehen: Freiwillig Versicherte, Selbstversicherte und auch Familienversicherte können die ePA beantragen.
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Können für eine natürliche Person mehrere ePAs angelegt werden?
Nein, das ist nicht möglich. Die TI (Telematikinfrastrutur) prüft, ob bereits eine Akte existiert.
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Sind die elektronischen Patientenakten aller Krankenkassen gleich?
Alle elektronischen Patientenakten basieren auf denselben Sicherheitsstandards und haben die gleichen Grundfunktionen. Jede Krankenkasse kann jedoch für die Patientenakte zusätzliche Funktionen entwickeln.
Der ePA-Zugang ist eine kassenindividuelle Leistung. Sie endet mit dem Ende der Versicherung und muss bei der neuen Kasse wieder beantragt werden. -
Ab welchem Alter habe ich Anspruch auf eine ePA?
Es gibt keine Altersgrenze für die ePA. Haben Sie zum Beispiel Kinder, können Sie für diese auch schon eine ePA anlegen.
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Wie beantrage ich eine ePA für mein Kind/meine betreute Person?
Sie benötigen dafür die Daten und die elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) des Kindes/der betreuten Person.
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Welche Dokumente kann ich in der ePA hinterlegen?
Sie können verschiedene Dokumente hochladen. Zum Beispiel:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Röntgenbilder
- Laborwerte
- Impfausweis
- Mutterschaftspass
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Was kann ich mit der ePA machen?
Mit der ePA können Sie zum Beispiel:
- Berechtigungen für Leistungserbringer vergeben,
- eine Liste der Zugriffsberechtigten einsehen oder Berechtigungen entziehen,
- Dokumente einstellen, suchen, ansehen, herunterladen oder löschen,
- Benachrichtigungen aktivieren/deaktivieren,
- Geräte hinzufügen und verwalten
- Ihre Benachrichtigungsadresse ändern,
- Protokolle einsehen.
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Wie lange ist die ePA gültig?
Die ePA bleibt bestehen, bis Sie diese wieder kündigen bzw. Ihre Einwilligung entziehen. Dies gilt auch über den Tod hinaus. Daher sollten Sie eine entsprechende Nachlassregelung (digitales Erbe) verfassen.
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Die Krankenkassen erhalten alle Informationen: Warum pflegen sie die nicht zentral?
Es ist richtig, dass die Krankenkassen Abrechnungsinformationen erhalten. Allerdings können sie keine weitergehenden medizinischen Informationen wie Befunde, ärztliche Briefe oder Laborergebnisse einsehen. Diese sind jedoch für die weitere Behandlung relevant und sollten daher ein Teil der ePA sein. Solche Informationen kann nur das ärztliche Fachpersonal zur Verfügung stellen.
Ab dem 01.01.2022 sind die Krankenkassen verpflichtet, die Abrechnungsinformationen in Ihre ePA zu überspielen, wenn Sie das möchten. Dabei müssen sie die gesetzlichen Speicher- und Löschfristen beachten. So werden je nach Leistungsbereich die Daten der letzten vier bis sechs Jahre zur Verfügung stehen.
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Warum gibt es keine Webversion der ePA?
Es gibt viele Gründe, die für eine ausschließlich mobile Variante sprechen:
- Immer mehr Versicherte nutzen mobile Zugänge und bevorzugen diese gegenüber einer Webversion. Jeder weitere Zugang müsste außerdem erst entwickelt und gepflegt werden. Das erhöht die Kosten für die Versichertengemeinschaft und wäre daher nicht wirtschaftlich.
- Die Versicherten können jederzeit und überall auf Ihre ePA zugreifen. Dadurch können sie gesundheitliche Fragen sofort beantworten.
- Bei mobilen Endgeräten lassen sich hohe Sicherheitsstandards besonders einfach umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel das Scannen biometrischer Merkmale oder die Authentifizierung über das Gerät.
- Viele Versicherte sind den Umgang mit ihrem Smartphone gewohnt, da sie es bereits für andere alltägliche Dinge nutzen, zum Beispiel für Bankgeschäfte oder Einkäufe. Außerdem bieten mobile Endgeräte viele Funktionen, die eine Nutzung der ePA erleichtern (z. B. Fotografieren von Dokumenten).
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Kann eine gesetzlich vertretungsberechtigte Person meine ePA verwalten?
Ja, eine gesetzlich vertretungsberechtigte Person kann die ePA in Ihrem Namen anlegen und führen. Aber nur, wenn sie die rechtliche Vertretungsvollmacht gegenüber der Krankenkasse nachgewiesen hat und über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügt. Sie hat dann die gleichen Rechte wie Sie.
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Kann ich andere Personen stellvertretend für meine ePA zulassen?
Ab dem 01.01.2022 können Sie andere Personen als Stellvertretung für Ihre ePA zulassen. Die Person muss eine eigene elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben und auf eine ePA-App zugreifen können. Allerdings muss sie nicht bei derselben Krankenkasse versichert sein wie Sie.
Die Stellvertretung kann Dokumente in der ePA verwalten, Zugriffsberechtigungen erteilen (außer eine weitere Stellvertretung einrichten) und Protokolle einsehen.
Wichtig: Sie ist nicht mit einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person zu verwechseln.
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Wie groß ist der maximale Speicherplatz meiner ePA?
Die maximale Speicherkapazität beträgt im ersten Jahr 300 MB.
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Benötige ich eine neue ePA, wenn ich meine eGK verliere?
Wenn Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) verlieren, benötigen Sie keine neue ePA. Denn die Daten bleiben gespeichert. Mit einer neuen eGK erhalten Sie lediglich einen neuen „Schlüssel“ zu den Daten.
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Wie und wo bekomme ich die ePA-App auf mein Smartphone?
Sie können unsere App „KKH ePA“ ab dem 01.01.2021 in den App Stores (Apple/Google) herunterladen.
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Was muss ich beim Download der ePA-App beachten?
Damit Sie unsere ePA-App herunterladen können, muss auf Ihrem Smartphone genügend Speicherplatz vorhanden sein. Außerdem muss das Betriebssystem des Smartphones mit der App kompatibel sein. Entsprechende Hinweise finden Sie direkt in den App-Stores bei den Voraussetzungen für den App-Download.
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Was kann ich alles mit der ePA-App machen?
Mit der App können Sie folgende Funktionen nutzen:
- Aktenkonto beantragen, aktivieren und schließen
- Einwilligungen erteilen und widerrufen
- Berechtigung für Leistungserbringer vergeben und entziehen
- Liste der Zugriffsberechtigten anzeigen
- Dokument einstellen, suchen, anzeigen, herunterladen und löschen
- Benachrichtigungen aktivieren/deaktivieren
- Geräte hinzufügen, verwalten
- Benachrichtigungsadresse (E-Mail) ändern
- Protokolle einsehen
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Welche technischen Voraussetzungen sind für die Nutzung der ePA-App notwendig?
Damit Sie unsere ePA-App nutzen können, müssen Sie bei uns versichert sein. Sie benötigen Ihre Krankenversicherungsnummer (KVNR), ein Android-Smartphone (mindestens Android 8) oder ein iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13). Smartphones mit verändertem Betriebssystem werden nicht unterstützt.
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Wie kann ich über die App auf meine ePA zugreifen?
Laden Sie unsere ePA-App herunter. Öffnen Sie diese und folgen Sie den Anweisungen zur Erstregistrierung. Die App begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess.
Geben Sie zuerst Ihre persönlichen Daten ein und stimmen Sie den Nutzungsbedingungen der App sowie den Hinweisen zum Datenschutz zu. Dies ist notwendig, um Ihre persönlichen Daten zu schützen und Ihnen alle zukünftigen Zugriffe zu erleichtern.
Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse. Diese müssen Sie während des Anmeldeprozesses aktiv bestätigen, damit sie verifiziert wird. Die E-Mail-Adresse müssen Sie angeben, damit Sie alle Informationen und Aktivitäten rund um Ihre Akte erhalten.
Des Weiteren benötigen Sie für die Anmeldung entweder Ihre NFC-fähige eGK und die dazugehörige PIN oder einen Aktivierungscode.In jedem Fall müssen Sie sich vorher in einer Servicestelle identifizieren lassen.
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Kann ich die ePA App auf dem Tablet nutzen?
Wir empfehlen die Nutzung auf dem Tablet nicht, da es zu Darstellungsproblemen kommen kann.
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Warum sind für die Anmeldung so viele Schritte notwendig?
In Ihrer ePA werden medizinische, also sehr persönliche Daten, gespeichert. Daher müssen höchste Datenschutzanforderungen berücksichtigt werden! Durch die Anmeldeverfahren können wir sicherstellen, dass nur Sie selbst auf Ihre Daten zugreifen, sie einsehen oder verändern sowie anderen Personen Lese- und Schreibrechte einräumen können. Deshalb setzen wir Authentifizierungsverfahren ein, die zwar etwas mehr Zeit kosten, aber Ihre eigenen Daten dafür besonders gut schützen.
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Warum muss ich die letzten sechs Stellen der Kartennummer meiner eGK eingeben?
Nur so können wir sicherstellen, dass es Ihre persönliche und aktuelle eGK ist.
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Warum muss ich zwei Einwilligungserklärungen unterschreiben?
Eine Einwilligung ist für die App-Nutzung und die zweite für die ePA.
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Bekomme ich eine Kopie der Einwilligungserklärungen?
Wir hinterlegen Ihre Einwilligung in der App. Sie können diese dort jederzeit einsehen, herunterladen oder ausdrucken.
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Ich habe meine NFC-eGK an das Smartphone gehalten – es ist aber nichts passiert. Wieso nicht?
Bitte versuchen Sie es noch einmal. Bewegen Sie die Karte dazu langsam hinter Ihr Smartphone, bis es kurz vibriert. Halten Sie anschließend Ihre Karte in dieser Position und warten Sie ein paar Sekunden, bis der Vorgang abgeschlossen wurde.
Unser Tipp: Legen Sie die Karte einfach auf den Tisch und das Smartphone direkt auf die Karte. Bewegen Sie dann das Smartphone, bis die Verbindung hergestellt wurde und lassen Sie es anschließend dort liegen, bis der Anmeldeprozess abgeschlossen wurde.
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Wieso habe ich keine E-Mail mit einem Verifizierungslink erhalten?
Bitte kontrollieren Sie die eingegebene E-Mail-Adresse und auch Ihren Spam-Ordner. Fordern Sie bei Bedarf den Verifizierungslink erneut in der App an.
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Warum muss ich meine E-Mail-Adresse verifizieren?
Sie müssen Ihre E-Mail-Adresse verifizieren, damit wir sichergehen können, dass es sich dabei auch wirklich um Ihr Postfach handelt. Nur dann können wir Ihnen wichtige, persönliche Informationen zu Ihrer ePA zuschicken.
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Kann ich den Verifizierungslink für meine E-Mail-Adresse auch an einem anderen Gerät (PC, Tablet usw.) bestätigen?
Ja, das ist möglich.
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Wie kann ich mich in meine ePA einloggen?
- Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto in der ePA-App an.
- Öffnen Sie den Menüpunkt "Elektronische Patientenakte".
Ihre ePA beinhaltet sensible medizinische Dokumente und ist deshalb ein besonders geschützter Bereich. Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre ePA zu öffnen:
- Zugriff mit NFC-eGK:
Die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) bietet Ihnen zusammen mit CAN und PIN die höchste Sicherheitsstufe. Für den Login benötigen Sie eine NFC-eGK und ein NFC-fähiges Gerät. Lesen Sie damit einfach die Karte ab, die PIN sollten Sie dafür auswendig kennen. Danach können Sie Ihre ePA öffnen. - Komfortzugriff mit al.vi:
Sie können Ihr zuvor erstelltes Benutzerkonto als Komfortzugriff mit "alternativer Versichertenidentität" verwenden. Wenn Sie den Komfortzugriff mit al.vi aktivieren, wird in einem hochsicheren Signaturdienst eine alternative Versichertenidentität für Sie angelegt. Dadurch können Sie sich über jedes Gerät, welches mit Ihrem Benutzerkonto verbunden ist, einloggen. Geben Sie dazu einfach Ihre Versichertennummer und Ihr Passwort ein. Danach können Sie Ihre ePA öffnen.
Hinweis: Wenn Sie das erste Mal mit einem neuen Gerät auf das Aktensystem zugreifen, müssen Sie diesen Zugriff aus Sicherheitsgründen autorisieren. Das Aktensystem sendet Ihnen dazu eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.
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Was macht al.vi im Vergleich zur Nutzung der NFC-eGK komfortabler?
Beim Login mit der NFC-eGK benötigen Sie außer CAN und PIN immer die eGK selbst. Für den Login mit Ihrer al.vi benötigen Sie dagegen nur das von Ihnen festgelegte Passwort.
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Kann ich die Wahl von al.vi wieder rückgängig machen?
Ja, das ist möglich.
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Wie bekomme ich ein neues Passwort, wenn ich meines vergessen habe?
- Öffnen Sie den Menüpunkt "Anmelden" in der App.
- Wählen Sie "Passwort vergessen" und folgen Sie den Anweisungen.
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Warum gibt es kein Ankreuzfeld zum Merken der PIN?
Damit Dritte nicht auf Ihre ePA zugreifen können.
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Wie viele Stellen hat die PIN?
Die PIN hat sechs Stellen.
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Wie oft kann ich die PIN falsch eingeben, bis sie gesperrt wird?
Haben Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben, wird sie gesperrt.
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Wozu dient die Gerätebindung?
Durch die Gerätebindung wird Ihre ePA mit Ihrem Gerät verbunden. So können wir verhindern, dass sich jemand von einem fremden Gerät aus in Ihre ePA einloggen kann. Die Gerätebindung stellt neben Ihren persönlichen Zugangsdaten somit einen weiteren Sicherheitsfaktor dar.
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Kann ich mich in der ePA-App von mehreren Geräten aus anmelden?
Nein, das ist nicht möglich.
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Kann ich den Gerätenamen frei vergeben?
Ja, das ist möglich.
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Kann ich einzelne Geräte sperren?
Ja, das ist möglich.
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Warum muss ich meine Identität neu nachweisen, wenn ich kein gekoppeltes Gerät mehr besitze?
So stellen wir sicher, dass unbefugte Dritte nicht auf Ihre ePA zugreifen.
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Wie verwalte ich Berechtigungen in meiner ePA?
Sie können Berechtigungen jederzeit erteilen, verändern oder entziehen. So einfach geht’s:
- Suchen Sie direkt in der ePA-App nach Ihrer ärztlichen Praxis oder Ihrer Gesundheitseinrichtung.
- Stellen Sie nun ein, auf welche Kategorie von Dokumenten die berechtigte Person oder Institution zugreifen darf und für wie lange.
Sie möchten eine Berechtigung löschen? Dann beachten Sie bitte, dass die berechtigte Person dadurch nur den Zugriff auf Ihre ePA verliert. Heruntergeladene Dokumente besitzt sie danach jedoch weiterhin. Abgelaufene Berechtigungen werden automatisch gelöscht.
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Können Berechtigungen zeitlich begrenzt werden?
Ja, bis zu zwei Jahren ist alles individuell begrenzbar.
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Wie lade ich ein Dokument hoch?
Neue Dokumente können Sie über die Dokumentenliste in Ihre ePA hochladen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument auf Ihrem Gerät aus.
- Die App schlägt für das Dokument Metadaten vor: Passen Sie die Daten an, damit Sie das Dokument später auf einfache Weise wiederfinden.
- Die App verschlüsselt das Dokument vor dem Upload in Ihre ePA. Dadurch können nur Sie oder berechtigte Personen darauf zugreifen.
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Welche Dokumente (Dateitypen) können in der ePA gespeichert werden?
In der ePA können folgende Dateitypen gespeichert werden: PDF, TXT, RTF, JPG, TIFF, DOCX, XLSX, ODT, ODS und XML-Dateien bis 25 MB.
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Muss ich ein Dokument erst herunterladen, damit ich es ansehen kann?
Nein, Sie können das Dokument direkt in der ePA-App ansehen.
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Kann ich Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Sie können jederzeit die Dokumente aus Ihrer ePA-App herunterladen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die heruntergeladenen Dokumente in einem sicheren Ordner auf Ihrem Gerät speichern.
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Kann ich nach einzelnen Dokumenten suchen?
Ja, Sie können die Dokumente nach Titel, Autoren und weiteren Kriterien durchsuchen oder filtern.
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Kann ich Dokumente auch wieder löschen?
Ja, Sie selbst bestimmen, welche Daten in Ihrer ePA gespeichert werden. Daher können Sie Dokumente auch jederzeit löschen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es dabei zu Lücken in Ihrer medizinischen Historie kommen kann.
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Ich habe Fragen zu den Inhalten der Dokumente in meiner ePA. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an die zuständige ärztliche Praxis oder die jeweiligen Leistungserbringenden (z. B. Apotheke, Krankenhaus).
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Wer muss meine ePA pflegen?
Damit Ihre ePA auf einem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei Änderungen Ihres Gesundheitszustands oder Ihres Behandlungsverlaufs aktualisiert werden. Dementsprechend müssen ärztliche Praxen oder die jeweiligen Leistungserbringenden (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin aktualisieren. Haben Sie Ihre ePA gerade erst eröffnet, sollten Sie Ihre Gesundheitsinformationen am besten durch eine ärztliche Praxis übertragen lassen, in der Sie sich regelmäßig behandeln lassen.
Auch Sie selbst sollten Ihre Gesundheitsunterlagen regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren, damit Ihre ePA auf dem neuesten Stand bleibt.
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Wer darf aus einer ärztlichen Praxis meine Daten aktualisieren?
Sowohl das ärztliche als auch das medizinische Fachpersonal einer Praxis ist dazu berechtigt. Gleiches gilt auch für Krankenhäuser und Apotheken.
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Was mache ich, wenn eine ärztliche Praxis sich weigert, Dokumente in meine ePA zu übertragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die dafür zuständig ist.
Die Kontaktdaten finden Sie unter: Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
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Wer kann Dokumente in meiner ePA ändern, die ich selbst hochgeladen habe?
Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben, können auch nur Sie selbst ändern. Wenn Sie damit einverstanden sind, können diese jedoch in einer ärztlichen Praxis oder durch Leistungserbringende (z. B. Krankenhäuser, Apotheken) gelöscht werden. Dokumente, die Sie selbst hochladen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können Sie diese von anderen Dokumenten unterscheiden.
Möchten Sie, dass andere Ihre selbst eingestellten Dokumente sehen dürfen, können Personen die Klassifizierung eines Dokumentes ändern (z. B. wenn es medizinisch relevant ist).
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Wer kann Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Sie selbst, aber auch ärztliche Praxen sowie Leistungserbringende (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) können ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen – aber nur, wenn Sie dafür eine Berechtigung vergeben haben. Haben Sie diese Berechtigung erteilt, wird das entsprechende Dokument im System der ärztlichen Praxis oder Leistungserbringenden lokal gespeichert. Bitte beachten Sie, dass diese lokale Kopie bestehen bleibt, auch wenn Sie das Dokument in Ihrer ePA löschen.
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Kann ich Benachrichtigungen ein- oder ausschalten?
Ja, Sie können alle Benachrichtigungen ein- oder ausschalten.
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Die Benachrichtigungen zeigen mir immer nur die Änderungen der letzten zwei Wochen an. Kann ich diesen Zeitraum ändern?
Ja, Sie können den Zeitraum jederzeit anpassen.
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Die Einträge im Protokoll enthalten zu wenige Informationen über die durchgeführte Aktion. Kann ich das ändern?
Sie können einzelne Protokolleinträge jederzeit in der Detailansicht betrachten. Diese zeigt Ihnen die Art, den Zeitpunkt und das Ergebnis (erfolgreich oder fehlgeschlagen) des Zugriffs sowie den Namen der Person oder den Bezeichner des Objekts.
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Kann ich die Aktivitäten in meiner ePA nachlesen?
Ja. Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert. Sie können diese noch drei Jahre nach dem Beginn der Aktivität nachlesen.
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Ich kann die App im Store nicht finden. Was ist zu tun?
Sie finden die KKH-ePA-App im Bereich „Gesundheit & Fitness“. Um nach der App zu suchen, geben Sie einfach „KKH ePA“ in das Suchfeld des Apple App Store bzw. Google Play Store ein. Die App wird dann als ein Suchergebnis angezeigt. Dabei spielt die Altersfreigabe der App für die Anzeige im Store eine Rolle. Unsere KKH-ePA-App hat eine Altersfreigabe von 12 Jahren (Apple) bzw. 13+ (Google).
Das bedeutet, dass alle User unter 12 Jahren die App im Store nicht finden werden bzw. ihnen die App nicht angezeigt wird. Das ist auch korrekt und üblich so. Einerseits, weil die App medizinische Daten enthält und thematisch eher als „Erwachsenen-App“ einzustufen ist und andererseits, weil davon auszugehen ist, dass in der Altersklasse bis 12 Jahren die Eltern eine ePA für ihr Kind anlegen und betreiben.
Die Vorgabe, dass jede versicherte Person eine ePA haben darf, bleibt davon unberührt.
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Wer erhält den Bericht, wenn es Probleme mit der App gibt? Wird mit dem Versand des Berichts bereits ein Support-Ticket angelegt? Meldet sich jemand bei mir oder muss ich zusätzlich mit einer Servicestelle Kontakt aufnehmen?
Die Datenerhebung erfolgt anonym, daher müssen Sie den Kontakt selbst aufnehmen:
Bitte rufen Sie unsere Servicehotline an unter 0511 533 568 089 und geben Sie uns den Fehlercode telefonisch durch. Dieser wird Ihnen direkt in der App angezeigt.
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Die App startet nicht. Was ist zu tun?
Starten die die App neu. Sollte das Problem weiter bestehen, wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline unter: 0511 533 568 089
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Mein Login funktioniert nicht. Was ist zu tun?
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Login-Daten Tippfehler enthalten. Sollte das Problem weiterhin vorliegen, wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline unter: 0511 533 568 089
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Werde ich automatisch abgemeldet aus der App, wenn ich inaktiv bin?
Ja. Nach maximal 20 Minuten Inaktivität werden Sie automatisch aus der ePA ausgeloggt. Bei sicherheitsrelevanten Eingaben (z. B. der PIN) oder bei der Registrierung bereits nach zehn Minuten.
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Ich habe einen Fehler in der App entdeckt. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline unter 0511 533 568 089 oder senden Sie eine E-Mail an epa@kkh.de
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Ich habe einen Verbesserungsvorschlag zur App. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an unsere Servicehotline unter 0511 533 568 089 oder senden Sie eine E-Mail an epa@kkh.de
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Kann ich auf dem Smartphone mehrere ePAs verwalten? Zum Beispiel eine für mich und eine für mein Kind?
Ja, das ist möglich. Für den Zugriff müssen Sie sich einfach mit den jeweiligen Daten einloggen.
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Wie kann ich die ePA beantragen?
Für den Fall, dass kein Smartphone vorhanden ist, wird eine Akte mit reduziertem Nutzen angeboten, die nur beim Arzt geführt werden kann. Wenden Sie sich hierfür an eine unserer Servicestellen.
Ihre nächste Servicestelle und die Öffnungszeiten finden Sie hier.
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Ist die ePA bereits aktiv, wenn die KKH mein Aktenkonto angelegt hat?
Nein. Die ePA muss erst in einer ärztlichen Praxis oder durch Leistungserbringende aktiviert werden, damit Ihr Aktenkonto vollständig angelegt und aktiv ist.
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Wieviel Stellen hat die PIN?
Die PIN hat sechs Stellen.
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Wie oft kann ich die PIN falsch eingeben, bis sie gesperrt wird?
Haben Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben, wird sie gesperrt.
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Welche Dokumente (Dateitypen) können in der ePA gespeichert werden?
In der ePA können folgende Dateitypen gespeichert werden: PDF, TXT, RTF, JPG, TIFF, DOCX, XLSX, ODT, ODS und XML-Dateien bis 25 MB.
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Ich habe Fragen zu den Inhalten der Dokumente in meiner ePA. An wen kann ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an die zuständige ärztliche Praxis oder die jeweiligen Leistungserbringenden (z. B. Apotheke, Krankenhaus).
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Wer muss meine ePA pflegen?
Damit Ihre ePA auf einem aktuellen Stand bleibt, ist es wichtig, dass Ihre Daten bei Änderungen Ihres Gesundheitszustands oder Ihres Behandlungsverlaufs aktualisiert werden. Dementsprechend müssen ärztliche Praxen oder die jeweiligen Leistungserbringenden (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) Ihre Daten auf Ihren Wunsch hin aktualisieren. Haben Sie Ihre ePA gerade erst eröffnet, sollten Sie Ihre Gesundheitsinformationen am besten durch eine ärztliche Praxis übertragen lassen, in der sie sich regelmäßig behandeln lassen.
Auch Sie selbst sollten Ihre Gesundheitsunterlagen regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren, damit Ihre ePA aktuell bleibt.
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Wer darf aus einer ärztlichen Praxis meine Daten aktualisieren?
Sowohl das ärztliche als auch das medizinische Fachpersonal einer Praxis ist dazu berechtigt. Gleiches gilt auch für Krankenhäuser und Apotheken.
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Was mache ich, wenn eine ärztliche Praxis sich weigert, Dokumente in meine ePA zu übertragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die dafür zuständig ist.
Die Kontaktdaten finden Sie unter: Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
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Wer kann Dokumente in meiner ePA ändern, die ich selbst hochgeladen habe?
Dokumente, die Sie selbst in Ihre ePA hochgeladen haben, können auch nur Sie selbst ändern. Wenn Sie damit einverstanden sind, können diese jedoch in einer ärztlichen Praxis oder durch Leistungserbringende (z. B. Krankenhäuser, Apotheken) gelöscht werden. Dokumente, die Sie selbst hochladen, werden automatisch als Eigendokumente klassifiziert. So können Sie diese von anderen Dokumenten unterscheiden.
Möchten Sie, dass andere Ihre selbst eingestellten Dokumente sehen dürfen, können diese die Klassifizierung eines Dokumentes ändern (z. B. wenn es medizinisch relevant ist).
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Wer kann Dokumente aus meiner ePA herunterladen?
Sie selbst, aber auch ärztliche Praxen sowie Leistungserbringende (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) können ein Dokument aus Ihrer ePA herunterladen – aber nur, wenn Sie dafür eine Berechtigung vergeben haben. Haben Sie diese Berechtigung erteilt, wird das entsprechende Dokument im System der ärztlichen Praxis oder Leistungserbringenden lokal gespeichert. Bitte beachten Sie, dass diese lokale Kopie bestehen bleibt, auch wenn Sie das Dokument in Ihrer ePA löschen.
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Wie kann ich meine Einwilligung für die ePA widerrufen?
Sie können Ihre Einwilligungen direkt in der App widerrufen. Bitte beachten Sie, dass dabei Ihre ePA und alle darin enthaltenen Daten und Berechtigungen gelöscht werden. Sie können danach nicht mehr auf Ihre ePA zugreifen.
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Wird meine ePA auch gelöscht, wenn ich nur eine Einwilligung widerrufe?
Ja.
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Wie kann ich die ePA kündigen?
Sie können die ePA jederzeit schriftlich kündigen.
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Kann ich meine ePA wieder nutzen, wenn ich meine Kündigung widerrufen habe?
Haben Sie Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist widerrufen, können Sie Ihre ePA wieder uneingeschränkt nutzen.
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Wie sicher ist die ePA?
Der Schutz Ihrer persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten hat selbstverständlich höchste Priorität. Dementsprechend hoch sind die gesetzlichen Anforderungen an die ePA und deren Entwickler/Anbieter. Es gelten die Bestimmungen aller für die ePA relevanten Datenschutzgesetze. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/datenschutz/
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Wer hat Zugriff auf meine Daten in der ePA?
Sie bestimmen, wer auf Ihre Daten zugreifen darf. Sie können Leistungserbringern folgende Berechtigungen erteilen:
- Einstellen,
- Suchen,
- Anzeigen,
- Herunterladen
- und zum Löschen von Dokumenten.
Natürlich können Sie diese jederzeit widerrufen. In der ePA wird protokolliert, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.
Wichtig: Die Berechtigungen können Sie nur Leistungserbringern erteilen, die einen Heilberufsausweis haben.
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Wo finde ich die Datenschutzbedingungen, denen ich zustimmen muss?
In der ePA-App können Sie die Datenschutzbedingungen einsehen, herunterladen und akzeptieren.
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Sind alle Daten verschlüsselt?
Ja. Die Dokumenteninhalte sind so verschlüsselt, dass nur Sie und von Ihnen berechtigte Personen die Inhalte lesen können. Zu jedem Dokument gehören Metadaten, die zur Dokumentensuche verwendet werden. Diese werden für die Suche serverseitig in einem geschützten Bereich entschlüsselt, solange die ePA genutzt wird.
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Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Die jeweilige Krankenkasse, die Ihnen die ePA anbietet, ist für die Datenverarbeitung verantwortlich. Sind Sie bei uns versichert, sind wir als Ihre Krankenkasse also dafür verantwortlich. Sollten weitere Unternehmen für den Betrieb mit eingebunden sein, so handeln diese in unserem Auftrag. Weder wir, noch andere Unternehmen können die Inhalte Ihrer ePA lesen.
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Wer ist für die Datenverarbeitung zuständig?
Zuständig für die Speicherung und Datenverarbeitung ist die jeweilige Krankenkasse, die Ihnen die ePA anbietet. Sind Sie bei uns versichert, sind wir als Ihre Krankenkasse also dafür verantwortlich. Die Server für die ePA stehen in Deutschland.
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Wie trägt der Betreiber zur Sicherheit bei?
Jeder Datenverarbeitungsschritt in Ihrer ePA wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der sogenannten Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU), ausgeführt. So werden Angriffe abgewehrt, die Verarbeitung der Daten jeweils nur einer Akte sichergestellt und der Zugriff auf personenbezogene medizinische Daten ausgeschlossen.
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Wer überprüft, ob das eingehalten wird?
Die ePA wird auf Basis konkreter und nachprüfbarer Vorgaben umgesetzt. Diese Vorgaben wurden von der gematik GmbH im gesetzlichen Auftrag spezifiziert und in Zusammenarbeit mit den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens abgestimmt.
Bevor eine Krankenkasse eine ePA anbieten darf, muss sie einen umfangreichen Zertifizierungsprozess durchlaufen. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Begutachtung darf die ePA angeboten werden. Das ist kein einmaliger Vorgang, sondern muss bei jeder sicherheitsrelevanten Veränderung wiederholt werden.
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Wer ist für den Datenschutz verantwortlich?
Zuständig für alle Fragen zum Datenschutz der ePA sind unsere Mitarbeitenden für den Datenschutz:
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover- Telefon: 0800 5548640554
- E-Mail-Adresse: datenschutzservice@kkh.de
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Wie kann ich die Daten in meiner elektronischen Patientenakte schützen?
- Halten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten geheim und bewahren Sie diese sicher auf.
- Wählen Sie entsprechend den Vorgaben ein sicheres Passwort. Es sollte keine gängigen Wörter, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen (z. B. Passwort abc123 oder asdf) sowie persönlichen Informationen (z. B. Geburtsdatum oder Spitzname) enthalten.
- Erteilen Sie ausschließlich ärztlichen Praxen und Leistungserbringenden eine Zugriffsberechtigung, bei denen Sie in Behandlung sind und mit denen Sie die Daten teilen möchten.
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Wie kann ich zur Sicherheit meines Smartphones beitragen?
Mit wenigen Mitteln können Sie die Sicherheit Ihres Smartphones erhöhen:
- Laden Sie immer das neueste Update aus dem offiziellen Store herunter.
- Achten Sie auf Ihr Smartphone und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt liegen.
- Verwenden Sie Sperrbildschirme mit kurzen Inaktivitätsphasen.
- Verwenden Sie biometrische Entsperrungen oder ein komplexes Passwort.