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Für ein gesundes & schönes Lächeln

Als „Plaque“ bezeichnet man den Zahnbelag, der sich ständig auf der Oberfläche der Zähne aus Bakterien bildet. Es handelt sich um eine weiche, weißlich graue Schicht, die man schlecht erkennen, aber mit der Zunge fühlen kann.

Plaque ist meist die Ursache für Zahnfleischentzündungen und Karies.

Bei der Bildung haften sich Bakterien an die Zahnoberfläche und vermehren sich dort so stark, dass dicke Schichten von Plaque entstehen. Durch regelmäßige und gründliche Zahnpflege wird Plaque beseitigt, bevor Zähne oder Zahnfleisch geschädigt werden können. Werden die Beläge nicht entfernt, kann daraus Zahnstein entstehen.

  • Zahnstein lagert sich auf den Zahnoberflächen ab und muss regelmäßig entfernt werden.
  • Zahnstein entsteht, wenn sich Kalzium und Phosphat aus dem Speichel verbinden und sich dadurch Kristalle auf den Zähnen bilden. Der Zahnbelag verhärtet und wird zu Zahnstein.
  • Zahnstein kann bei jedem Menschen unterschiedlich stark entstehen – je nach Mineralgehalt des Speichels. Bei zunehmendem Alter jedoch bildet sich Zahnstein oft schneller.
  • Man kann Zahnstein vorbeugen, indem man die Zähne gründlich pflegt und ihn regelmäßig vom Zahnarzt entfernen lässt.

Kosten: Die KKH übernimmt einmal im Jahr die Kosten für die Zahnsteinentfernung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung.

Eine Wurzelkanalbehandlung ist oft die letzte Möglichkeit, einen stark geschädigten Zahn zu erhalten. Sie kann bei lebenden, entzündeten oder auch schon abgestorbenen Zahnnerven notwendig werden. Durch die Wurzelkanalbehandlung lässt sich die Zahnentfernung/das Zahnziehen oft vermeiden. Bei der Behandlung werden Bakterien und abgestorbenes Gewebe vom Zahnarzt mit speziellen Instrumenten restlos aus dem Wurzelkanal entfernt. Danach wird der Kanal mit einem Füllmaterial dicht verschlossen, damit keine Bakterien eindringen können.

Dem Zahnarzt obliegt die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Vertragsleistung vorliegen und die Behandlung somit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. 

Manchmal ist es notwendig, dass Ihre Zahnärztin / Ihr Zahnarzt ein Röntgenbild Ihrer Zähne bzw. des Kiefers anfertigt z. B. bei entzündlichen Prozessen, krankhaften Veränderungen der Kieferknochen oder zur Planung von Zahnersatz/Implantaten. Auch bei routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen werden häufig Röntgenbilder angefertigt. Durch Röntgenaufnahmen ist oft erkennbar, was der Arzt mit bloßem Auge nicht sehen kann. So kann in vielen Fällen weiteren Schäden vorgebeugt werden.

Übrigens: Kennen Sie die KKH Röntgenpass-App für iPhone? Damit können Sie Ihre Röntgenbilder einfach und unkompliziert archivieren.

Bei der Vitalitätsprüfung soll festgestellt werden, ob ein Zahn noch lebt oder bereits abgestorben ist. Dabei ist oft ein kurzer Luftstoß aus der Wasser-Luft-Pistole des Zahnarztes ausreichend. Meist wird aber ein Wattebausch mit Kältespray besprüht und an den betroffenen Zahn gehalten. Wenn der Patient den Kältereiz spürt, bedeutet das, dass der Zahn lebt.

Spürt der Patient nichts, muss der Zahn genauer untersucht werden, da z. B. bei Zähnen mit Kronen oder Füllungen der Reiz beim Patienten manchmal nicht spürbar ist. In diesem Fall wird ein sogenannter „Perkussionstest“ durchgeführt. Dabei wird durch Klopfen mit einem metallischen Gegenstand (z. B. Griff von Instrumenten) geprüft, inwieweit der Zahn klopfempfindlich ist. Außerdem kann der Zahnarzt am entstehenden Geräusch (z. B. dumpf oder hohl) entsprechende Schlüsse ziehen. Im Zweifelsfall muss ein Röntgenbild angefertigt werden.

Wenn bei Ihnen eine Zahnentfernung notwendig wird, besprechen Sie alles Notwendige rechtzeitig mit Ihrer Zahnärztin / Ihrem Zahnarzt, insbesondere, was Sie VOR und NACH der Operation beachten müssen.

Denn der Erfolg der Behandlung ist auch vom Patienten abhängig, damit der Heilungsprozess unterstützt wird und Sie schnellstmöglich wieder beschwerdefrei sind.

Wenn Sie sich zum Zweck der Behandlung in einen EG/EWR-Staat begeben, handelt es sich um eine beantragungspflichtige Leistung. Denn die Voraussetzungen, die für eine Inanspruchnahme der Leistung in Deutschland erfüllt werden müssen, haben auch hier Gültigkeit und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Bitte reichen Sie deshalb auch für Zahnersatz-Behandlungen in EG- und EWR-Staaten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag bei uns zur Prüfung ein.

Sofern die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, haben Sie einen Erstattungsanspruch in Höhe der deutschen Vertragssätze – maximal in Höhe des Rechnungsbetrages. Von dieser Erstattungssumme wird jeweils der gesetzlich vorgeschriebene Abschlag für die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und den zusätzlichen Verwaltungskostenaufwand in Abzug gebracht.

Weitere nützliche Informationen finden Sie z. B. auch auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)

Zahnschmerzen sind immer unangenehm, aber ganz besonders im Ausland. Oft werden Sprachhindernisse befürchtet, Hygienemängel oder es besteht Angst, dass der Urlaub abgebrochen werden muss. Um das zu vermeiden, sollten Sie möglichst einige Wochen VOR dem Antritt einer Reise Ihre Zahnärztin / Ihren Zahnarzt zur Kontrolle aufsuchen.

Ist ein Zahnarztbesuch im Ausland dennoch notwendig, empfehlen wir Ihnen den Sprachführer „Au Backe“ von der Initiative proDente, der zahnmedizinische Beschwerdebilder in verschiedenen Sprachen beinhaltet.

Allgemein gilt bei einem Zahn-Unfall im Ausland das gleiche wie bei einem Zahn-Unfall in Deutschland.

Grundsätzlich werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur im Inland erbracht. Ausnahmen gibt es aber durch zwischen- und überstaatliche Regelungen. Weitere nützliche Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.

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