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Wichtige Themen & Termine für die Zeit nach der Geburt

Elterngeld sollten Sie innerhalb von drei Monaten nach der Geburt beantragen, da es maximal so lange rückwirkend gezahlt wird.  Die Anträge für Ihr Bundesland finden Sie auf der Internetseite des Familienministeriums.

So berechnet sich das Elterngeld:

  • Der Staat zahlt ein Jahr lang 67 Prozent des Nettoeinkommens
  • Mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro
  • Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt als Grundlage genommen
  • Nehmen beide Partner Elternzeit, verlängert sich der Zeitraum auf 14 Monate
  • Alleinerziehende haben ebenfalls Anspruch auf 14 Monate

Während des Bezuges von Elterngeld müssen Sie in der Regel keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Ausnahmen: Sie haben weitere Einkünfte neben dem Elterngeld oder Sie sind freiwillig versichert.

Wenn Sie zu Ihrer persönlichen Situation weitere Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie das Recht, dass Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellt, damit Sie Ihre Kinder betreuen und erziehen können. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich können Sie zum Beispiel Elterngeld beantragen.

Ihre Elternzeit können Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Um flexibel zu sein, haben Sie auch die Möglichkeit, einen Teil der Elternzeit erst später anzutreten – zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Ihres Kindes.
Während der Elternzeit sind Sie auf besondere Weise vor Kündigungen geschützt. Nach der Elternzeit können Sie in den meisten Fällen auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren.

Alles Wichtige zur Elternzeit, der Dauer und Beantragung finden Sie auf der Internetseiten des Familienministeriums.

Wenn das Baby da ist, können Sie Kindergeld (ggf. auch Kindergeldzuschlag) beantragen. Dazu wenden Sie sich an Ihre Familienkasse bei der Agentur für Arbeit. Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist Ihr Arbeitgeber Ansprechpartner.

Das Kindergeld beträgt monatlich zurzeit:

  • 250,00 Euro pro Kind

Kindergeld steht Ihnen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt zu, an dem Sie es offiziell beantragt haben – frühestens natürlich ab der Geburt. Weitere Informationen sowie passende Anträge finden Sie auf Familienportal.de.

Gut zu Wissen
Elterngeld und Kindergeld sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und hier nur der Vollständigkeit halber aufgenommen.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Viele schließen aufgrund des Familienzuwachses eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dadurch ist man finanziell abgesichert, wenn man aufgrund von Unfall oder Krankheit in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung können im Rahmen des Bonusprogrammes KKH Bonus erstattet werden.

Risikolebensversicherung
Diese wird auch häufig als Hinterbliebenenschutz bezeichnet und sichert im Falle des Todes die Familienangehörigen ab. Die Kosten für eine Risikolebensversicherung können im Rahmen des Bonusprogrammes KKH Bonus erstattet werden.

Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die im Zusammenhang mit Arbeit oder Schule geschehen. Bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt kann ein privater Unfallschutz helfen, Einkommensverluste aufzufangen oder Wohnraum behindertengerecht umzubauen.

Privat-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie einer Person oder fremdem Eigentum Schaden zugefügt haben, zahlt dafür Ihre Haftpflichtversicherung. Schließen Sie eine Police für die ganze Familie ab, sind auch Ihre Kinder mitversichert, solange sie sich in der Ausbildung befinden und keinen eigenen Haushalt haben.

Altersvorsorge/Riester
Sofern Sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, denken Sie an die Beantragung der Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind.

Krankenzusatzversicherung
Eine private Krankenzusatzversicherung kann die Leistungen Ihrer Krankenkasse sinnvoll ergänzen. Zum Beispiel ist es möglich, damit gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen abzudecken oder im Krankenhaus die Extrakosten für ein Einzelzimmer erstattet zu bekommen.

Zahnzusatzversicherung
Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil beim Zahnarzt reduzieren oder sogar auf null setzen. Das betrifft zum Beispiel Füllungen, Implantate, Brücken.

Die KKH unterstützt Sie bei Ihrer ganzheitlichen Gesundheitserhaltung im Rahmen Bonusprogrammes KKH Bonus. Sammeln Sie Nachweise für Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten und erhalten Sie dafür eine Geldprämie direkt auf Ihr Konto oder wählen Sie ein doppelt so hohes Gesundheitsbudget. Dieses Budget können Sie individuell für Produkte zur Gesundheitsabsicherung wie z. B. Zahnzusatzversicherungen einsetzen.

Absicherung bei Umzug ins Eigenheim
Als Familie ziehen Sie gegebenenfalls ins Eigenheim? Eine Pflicht zur Wohngebäudeversicherung besteht in Deutschland nicht mehr. Dennoch ist sie für jeden Hausbesitzer sinnvoll. Denn ohne eine Gebäudeversicherung sind besonders große Vermögenswerte gefährdet und Sie im schlimmsten Fall in Ihrer Existenz bedroht.

Unfallversicherung
Mit einer Unfallversicherung können Sie sich finanziell sowohl für den akuten Fall als auch gegen längerfristige Schäden absichern. Die Unfallversicherung deckt nur eigene Schäden und die von Mitversicherten ab – ungeachtet einer Schuldfrage.

Invaliditätsversicherung
Eine Invaliditätsversicherung zahlt, wenn ein Kind unter einer schweren Erkrankung wie zum Beispiel Leukämie, Krebs oder Diabetes zu leiden hat. Dann können Eltern die jeweiligen Leistungen über eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung beziehen.

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