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Die Gläubiger-Identifikationsnummer dient der europaweiten eindeutigen Bezeichnung eines Gläubigers. Sie wird dem Kunden im Rahmen des Lastschriftverfahrens mitgeteilt. Die Gläubiger-IDs der KKH lauten:

  • Krankenkasse: DE58KKH00000263929
  • Pflegekasse: DE53KKH00000383814

Jedes Mandat (Einzugsermächtigung) erhält von der KKH eine Referenznummer. Diese Nummer ermöglicht dem Kunden in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer die eindeutige Identifizierung seines SEPA-Lastschriftmandates. Die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenznummer werden Ihnen vor dem ersten Lastschrifteinzug nach dem SEPA-Verfahren mitgeteilt.

Die Gültigkeit des Lastschriftmandats endet spätestens 36 Monate nach dem letztmaligen Einzug. Danach ist für einen weiteren Lastschrifteinzug ein neues Mandat erforderlich.

Sollte eine Forderung entstehen und kein gültiges Mandat mehr vorliegen, senden wir ihnen automatisch ein neues Mandat zu. Bitte senden Sie uns dieses unterschrieben im Original zurück.  

Eine Rückbelastung ist innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen möglich.