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Förderung der Selbständigkeit & Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen

Einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag haben alle ambulant versorgten Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5. Die angebotenen Leistungen dienen dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen.

Um den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Pflegegrad haben. Dann steht Ihnen der Entlastungsbetrag automatisch zu. Er wird jedoch nicht bar ausgezahlt. Wenn Sie Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, reichen Sie uns einfach den Nachweis dafür ein – ein gesonderter Antrag ist nicht nötig. Wir verrechnen die Kosten dann mit Ihrem monatlichen Entlastungsbetrag.

Es gibt ein breites Spektrum an Angeboten. Hier einige Beispiele:

Nach Landesrecht anerkannte Betreuungsangebote

Dazu zählen beispielsweise der Besuch von Demenzcafés oder die Einzelbetreuung im eigenen Haushalt. Des Weiteren stehen Ihnen auch Angebote zur Entlastung im Alltag zur Verfügung, zum Beispiel die Unterstützung bei der Haushaltführung. Mit unserem Pflegelotsen finden Sie jederzeit das passende Angebot.

In einigen Bundesländern ist es auch möglich, durch eine qualifizierte Einzelperson unterstützt zu werden. Ob dies in Ihrem Bundesland der Fall ist und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erklären wir Ihnen gern in unseren Servicestellen.

Angebote zugelassener Pflegeeinrichtungen

Dazu zählen beispielsweise die Finanzierung der Eigenanteile, die Ihnen durch die Tages-oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten) entstehen.

Zusätzlich stehen spezielle Angebote von zugelassenen Pflegediensten zur Verfügung. In den Pflegegraden 2 bis 5 dürfen diese Angebote ausschließlich für Leistungen der Betreuung und Haushaltsführung genutzt werden. Im Pflegegrad 1 ist es auch möglich, Hilfen bei der körperbezogenen Pflege zu beanspruchen.

Mit unserem Pflegelotsen finden Sie jederzeit das passende Angebot. Gern beraten wir Sie auch persönlich in unseren Servicestellen.

Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 125 €. Wenn Sie Ihren Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nur teilweise aufbrauchen, bleibt Ihnen der Rest erhalten. Wir übertragen die Summe automatisch in den nächsten Monat. Das geht sogar über das Ende eines Jahres hinaus, bis zum 30. Juni des neuen Kalenderjahres. Wenn Sie bis dahin immer noch nicht alles aufgebraucht haben, verfällt der Restbetrag jedoch.

Sollte eine eingereichte Rechnung 125 € übersteigen und keine angesparten Ansprüche bestehen, müssen Sie die Mehrkosten selbst zahlen.

Die Rechnung können Sie per Post an folgende Anschrift schicken:

KKH Kaufmännische Krankenkasse
30125 Hannover

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