
Typhus
Typhus ist eine schwere Durchfallerkrankung, die durch Salmonellen-Bakterien hervorgerufen wird (Bakterium Salmonella Typhi).
Menschen infizieren sich vor allem durch die Aufnahme von kontaminiertem Wasser und Lebensmitteln, die durch infektiöse Fäkalien (Stuhl, Urin) verunreinigt sind. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch ist ebenfalls möglich, vor allem über die Hände. Die durchschnittliche Inkubationszeit beträgt etwa 10 Tage. Diese kann im Einzelfall jedoch stark schwanken (3-60 Tage). Die Erkrankung beginnt mit uncharakteristischen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Fieber. Zunächst kann sich die Erkrankung in Form einer Verstopfung äußern und dann in erbsbreiartige Durchfälle übergehen. Typhus ist eine sehr ernst zu nehmende Erkrankung, die schwere Verläufe nehmen kann. Dabei sollten die Patienten in jedem Fall mit Antibiotika behandelt werden.
Fragen und Antworten
Wozu dient diese Impfung?
Die Typhus-Impfung gibt es als orale Schluckimpfung und in Spritzenform. Die Schluckimpfung wird im Abstand von jeweils zwei Tagen in drei Dosen verabreicht. Die körpereigene Abwehr steht nach sieben bis 14 Tagen und hält für ein Jahr vor. Bei der Typhus-Impfung in Spritzenform hält der Impfschutz bis zu drei Jahre an. Welche Art in Anspruch genommen wird, sollte bei einem Arzt-Patienten-Kontakt besprochen werden.
Beide Impfungen sind aktive Schutzimpfungen. Der Körper bildet nach der Typhus-Impfung Abwehrstoffe (Antikörper) gegen die Keime. Infiziert man sich später mit echten Typhus-Bakterien, werden sie von diesen Antikörpern abgefangen. Dadurch wird ein Ausbruch des Typhus verhindert. Der beste Schutz vor dieser Erkrankung stellt jedoch gute Hygiene dar.
Wem wird diese Impfung empfohlen?
Es gibt Regionen in Südostasien, Südamerika und Afrika, in denen ständig Typhus auftritt. Personen, die sich für eine längere Zeit in diesen Regionen aufhalten, sollten sich rechtzeitig beim Arzt über bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor dieser Krankheit informieren.
Wer übernimmt die Kosten für die Impfung?
Eine Kostenübernahme durch die KKH ist unter Umständen bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt denkbar.
Sehen Sie auch: "Kann die KKH die Impfkosten bei einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt übernehmen?"
Die Abrechnung kann in diesen Fällen über die elektronische Gesundheitskarte erfolgen. Sofern die Impfung aufgrund von anderen Indikationen erfolgen soll (beispielsweise aufgrund einer privaten Urlaubsreise), müssen die Kosten von Ihnen selbst getragen werden.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte immer an Ihren Arzt/Ihre Ärztin.
Sofern Sie Fragen zu einer Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte vor Durchführung der Schutzimpfung an Ihre KKH Servicestelle. Wir beraten Sie gern.