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Verbesserung & Erhalt körperlicher Funktionen

Die Leistung richtet sich an alle Versicherten, deren Arzt eine Verordnung für den Rehabilitationssport ausgestellt hat.

Rehabilitationssport beinhaltet in der Regel 50 Übungseinheiten (Richtwert), die Sie in einem Zeitraum von 18 Monaten in Anspruch nehmen können.

Die Kosten für den Rehabilitationssport werden von uns übernommen – eine Zuzahlung fällt für Sie nicht an.

Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen ein entsprechendes Rezept über Rehabilitationssport aus. Dieses reichen Sie bitte vor Behandlungsbeginn zur Prüfung bei uns ein.

Sie haben die folgenden Möglichkeiten, Ihren Antrag auf Rehasport bei uns einzureichen:

  • Sie laden die ausgefüllte Verordnung („Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining“) einfach unter „Meine KKH“ hoch
  • Sie senden die Verordnung per Post an: KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover

So geht es dann weiter:

  • Wir prüfen Ihren Antrag und geben Ihnen so schnell wie möglich Bescheid.
  • Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, erhalten Sie von uns ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen.
  • Sie haben die Verordnung unter „Meine KKH“ hochgeladen? Dann geben Sie das Original bitte zusammen mit unserem Genehmigungsschreiben Ihrem Leistungserbringer.
  • Sie haben uns die Originalverordnung per Post zugeschickt? Dann bleibt diese bei uns und wird digital archiviert. Sie erhalten jedoch zusammen mit unserem Genehmigungsschreiben eine Kopie der Verordnung für Ihren Leistungserbringer.
  • Ein wichtiger Hinweis: Wir vermerken keine Informationen direkt auf der Verordnung.

Bitte beantragen Sie den Rehabilitationssport vor Inanspruchnahme der Leistung.

Die Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich und unverzüglich.

Bei diesen Gruppen und Verbänden können Sie sich über Sportangebote vor Ort informieren:

Ihre Fragen zum Rehabilitationssport beantwortet Ihnen gern Ihre KKH Servicestelle.

Koronarsport

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