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Versorgung von Schwerstkranken & Sterbenden

Die Palliativversorgung begleitet sehr kranke und sterbende Versicherte.

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Der behandelnde Hausarzt oder ein Krankenhaus stellt eine entsprechende Verordnung aus, die Sie bitte bei uns einreichen.

Unsere Mitarbeiter in Ihrer KKH Servicestelle stehen Ihnen für Ihre Fragen zur Seite.

Weitere Informationen finden Sie bei Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. oder unter der Richtlinie zur spezialisierten, ambulanten Palliativversorgung.

Alle zugelassenen Einrichtungen, die als Leistungserbringer nach § 132d SGB V zugelassen sind. Bitte fragen Sie ggf. den Leistungserbringer nach der Zulassung oder sprechen Sie unsere Mitarbeiter an.

Ja, die sogenannte stationäre Hospizversorgung.

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