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Informationen zum Thema Organspende

In Deutschland gilt die sogenannte „erweiterte Zustimmungsregelung“. Ohne Zustimmung des Spenders ist eine Organentnahme nicht möglich. Alle Regelungen rund um die Organ- und Gewebespende einschließlich des Verbotes zum Handeln mit menschlichen Organen werden im Transplantationsgesetz (TPG) genannt.


Wir sind als Krankenkasse gesetzlich dazu verpflichtet, Sie ab 16 Jahren alle zwei Jahre schriftlich über das Thema Organspende und die Bedeutung des Transplantationsregisters zu informieren.


Ziel ist es, Sie bei einer Entscheidung zu unterstützen und dass Sie diese schriftlich festhalten.


Unter organspende-info.de/faq beantwortet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) noch einmal die häufigsten Fragen. Gern können Sie Ihre Fragen auch in einem persönlichen Telefongespräch klären. Unter der kostenlosen Nummer 0800 90 40 400 erreichen Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr das Infotelefon zum Thema Organspende.

Ihren persönlichen Willen halten Sie im Organspendeausweis fest. Diesen können Sie ganz einfach online ausfüllen und ausdrucken oder kostenfrei hier bestellen. Sollten Sie Ihren Wunsch zur Organspende bereits in einer Patientenverfügung dokumentiert haben, ist es trotzdem ratsam, einen Organspendeausweis mit sich zu führen. Dieser wird im Ernstfall oftmals eher gefunden. Außerdem ist es immer gut, Ihre Angehörigen über Ihre Entscheidung zu informieren. Wenn Sie sowohl über einen Organspendeausweis verfügen als auch über eine Patientenverfügung, sollten Ihre Angaben unbedingt übereinstimmen. Anderenfalls wäre Ihr Wille nicht eindeutig zu ermitteln und Ihre Angehörigen müssten unter Umständen entscheiden. Um Widersprüche zu vermeiden, sind klare Formulierungen in der Patientenverfügung besonders wichtig. Das Bundesministerium für Justiz schlägt hierzu eine Formulierung vor.

Ja, jederzeit. Wenn Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen oder ändern wollen, brauchen Sie nur den Organspendeausweis zu vernichten. Die geänderte Entscheidung, wie auch immer sie aussieht, sollte aber in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Außerdem ist es sinnvoll, Ihre Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren und Hinweise auf die Organspende in einer eventuell vorhandenen Patientenverfügung anzupassen.

Nein. Wir fordern Sie als Krankenkasse lediglich dazu auf, eine Entscheidung über die Organ- und Gewebespendebereitschaft zu treffen.

Mit dem Transplantationsregister sollen bundesweit alle Daten an einem Ort zusammengeführt werden. Denn bislang werden die Daten von Spendern und Empfängern bei verschiedenen Einrichtungen erfasst. Sofern ausreichend Informationen vorliegen, können die Kriterien für die Warteliste und die Verteilung der Spenderorgane weiterentwickelt werden oder für die wissenschaftliche Forschung in der Transplantationsmedizin genutzt werden. Bei einer möglichen Organspende werden die Daten auch nur übermittelt, wenn der Spender und Empfänger vorher eingewilligt haben.

Kostenfreie Auskunft zur Organspende erhalten Sie beim Infotelefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

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