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Familiären Belastungen entgegenwirken

Die Leistung richtet sich an Personen mit Beeinträchtigungen oder Beschwerden, bei denen es naheliegt, dass diese in Verbindung mit der Erziehungstätigkeit stehen. Prinzipiell anspruchsberechtigt sind Personen, bei denen im Haushalt ein Kind von unter 18 Jahren lebt, für das die Erziehungsverantwortung besteht.*

Sollte dies für Sie nicht zutreffen, kommt alternativ eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in Betracht. Die Deutsche Rentenversicherung erbringt vorrangig Leistungen zur Rehabilitation.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

*Bei behinderten Kindern ist das Alter unerheblich.

Eine gemeinsame Eltern-Maßnahme im Rahmen einer Mütter/Väter-Maßnahme ist leider nicht möglich. Die Leistung kann als Mütter-Maßnahme bzw. als Väter-Maßnahme beansprucht werden.

Die Kosten der Mütter/Väter-Maßnahme übernimmt die KKH. Sie zahlen entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 Euro je Aufenthaltstag dazu.

Etwaige Fahr- oder Reisekosten werden durch die KKH erstattet.

Bei einer Mütter/Väter-Maßnahme zur Vorsorge zahlen Sie entsprechend der gesetzlichen Zuzahlung 10 % je Fahrt dazu. Die Zuzahlung je Fahrt beträgt dabei jedoch nicht mehr als 10 Euro.

Eine Zuzahlung bei Reisekosten für Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen zur Rehabilitation ist nicht zu leisten.

In der Regel erfolgt die Empfehlung für eine Mütter/Väter-Maßnahme durch den Hausarzt. Dieser berät Sie über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Falls eine Mütter/Väter-Maßnahme für Sie angezeigt ist, erhalten Sie entsprechende Antragsformulare direkt von Ihrem Arzt. Den Leistungsantrag füllen Sie anschließend bitte mit Ihrem behandelnden Arzt gemeinsam aus.

Bei Fragen können Sie sich auch an die KKH direkt wenden. Wir beraten Sie gern.

Bei Vorliegen Ihres Antrages beginnt die Bearbeitung unverzüglich. Nach ca. zwei Wochen können wir Ihnen in der Regel bereits das Ergebnis mitteilen. Sollte die Einschaltung des Medizinischen Dienstes (MD) notwendig sein, ist ggf. mit einer Entscheidung nach fünf Wochen zu rechnen.

Bitte stellen Sie den Antrag für eine Mütter/Väter-Maßnahme vor deren Antritt. Vor Beginn der Leistung muss die KKH ihre Kostenübernahme erklärt haben. Nachträgliche Kostenerstattungen bzw. Teilkostenübernahmen sind bei einer Mütter/Väter-Maßnahme nicht möglich.

Mütter/Väter-Maßnahmen können alle vier Jahre nach Durchführung solcher oder ähnlicher Maßnahmen übernommen oder bezuschusst werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.

Die Behandlung erfolgt in speziell zugelassenen Mütter/Väter-Einrichtungen. Bei Fragen zu bestimmten Einrichtungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre KKH Servicestelle.

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