
Kombinationsleistungen
Sofern Pflegebedürftige eine Sachleistung (z. B. Pflegedienst) nur teilweise in Anspruch nehmen, erhalten sie darüber hinaus anteilig Pflegegeld für die Pflege durch eine vorhandene private Pflegeperson.
Wie berechnet sich der Anspruch?
Sofern Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen haben, wird das Pflegegeld entsprechend um den Prozentsatz der in Anspruch genommenen Sachleistung vermindert. Dabei wird das anteilige Pflegegeld nach Prüfung der Sachleistungsrechnung ermittelt und gezahlt.
Die Berechnung des anteiligen Pflegegeldes basiert auf den Leistungsbeträgen für Pflegegeld und -sachleistungen.
Eine Übersicht über die Höhe der Leistungen finden Sie auf den Seiten zum Pflegegeld und zu den Pflegesachleistungen.
Beispiel für die Berechnung der Kombinationsleistung
Frau Müller (Pflegegrad 2) nimmt innerhalb eines Monats Pflegesachleistungen im Wert von 516,75 EUR in Anspruch. Der ihr zustehende Höchstbetrag aufgrund des Pflegegrades 2 beläuft sich auf 689 EUR.
Der Sachleistungshöchstbetrag wurde also erst zu 75 Prozent ausgeschöpft. Vom monatlichen Pflegegeld in Höhe von 316 EUR stehen Frau Müller somit noch 25 Prozent, also 79 EUR, zu.
An wen richtet sich die Leistung?
Sie richtet sich an pflegebedürftige Personen mit einem zuerkannten Pflegegrad 2 bis 5, bei denen neben privaten Pflegepersonen (z. B. Angehörige) auch ein Vertrags-Pflegedienst die Pflege erbringt. Auch Pflegebedürftige ohne zuerkannte Pflegestufe I,II oder III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen haben Anspruch auf Kombinationsleistungen. Voraussetzung ist in letzteren Fällen ein erheblicher allgemeiner Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf.
Welche Kosten entstehen mir?
Sofern die Sachleistungsrechnungen des Vertragspflegedienstes den jeweiligen monatlichen Höchstanspruch übersteigen, trägt der Pflegebedürftige die Mehrkosten selbst. Ein Anspruch auf anteiliges Pflegegeld besteht in diesen Fällen nicht.
Kostenaufstellungen der einzelnen Pflegeeinrichtungen finden Sie über den KKH Pflegelotsen.
Wie kann ich teilnehmen?
Die Kombinationsleistungen können Sie auf dem Antragsformular wählen, wenn Sie die Pflegeeinstufung beantragen. Die Umstellung der Leistungsart (z. B. von Geldleistung in Kombileistung) zu einem späteren Zeitpunkt beantragen Sie bitte ebenfalls schriftlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitung erfolgt selbstverständlich schnellstmöglich und unverzüglich.
An wen kann ich mich wenden?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.