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Kann Ihr Kind richtig hören?

Dabei wird eine Schallmessung im Gehörgang des Kindes durchgeführt. Diese geht schnell und bereitet keine Schmerzen.

Es ist ein Bestandteil der U2-Untersuchung (nach Geburt bis zum 10. Lebenstag) bei Neugeborenen. Ob die Untersuchung tatsächlich durchgeführt werden soll, entscheiden die Eltern nach ärztlicher Beratung.

Wenn Sie möchten, dass das Screening bei Ihrem Neugeborenen durchgeführt wird, übernehmen wir die Kosten. Diese werden nach der Untersuchung über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns abgerechnet.

Das Hörscreening wird üblicherweise nach der stationären Entbindung im Krankenhaus durchgeführt. Die Eltern entscheiden, ob sie dies möchten. Wird ambulant entbunden, kann das Hörscreening im Rahmen der U-Untersuchungen in einer kinder- oder jugendärztlichen Praxis durchgeführt werden. Alternativ ist es auch in einer HNO-Praxis möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an eine unserer Servicestellen oder an Ihre kinder- bzw. jugendärztliche Praxis.

Viele weitere Informationen finden Sie auch im Flyer „Neugeborenen-Hörscreening des Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA).

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