
Toilettensitzerhöhung
Toilettensitzerhöhungen erleichtern insbesondere Personen mit Bewegungseinschränkungen oder Hüft- und Knieproblemen die Toilettennutzung. Dadurch wird ein einfacheres und sicheres Setzen sowie Aufstehen von der Toilette ermöglicht.
Fragen und Antworten
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Bitte senden Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) an unser zentrales Postfach:
KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover.
Alternativ können Sie Ihre Verordnung auch in Ihrer KKH Servicestelle oder direkt in einem Sanitätshaus abgeben. Das Sanitätshaus Ihrer Wahl wird Sie zeitnah mit einer Toilettensitzerhöhung versorgen.
Wie erhalte ich eine Toilettensitzerhöhung?
Ihr Sanitätshaus stellt Ihnen die Toilettensitzerhöhung zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.
Welche Kosten entstehen mir?
Bei Erhalt des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Kann ich eine Toilettensitzerhöhung auch aus einem Sanitätshaus meiner Wahl erhalten?
Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.
Was mache ich, wenn meine Toilettensitzerhöhung defekt ist oder ich sie nicht mehr benötige?
Sollte Ihre Toilettensitzerhöhung defekt sein, kontaktieren Sie bitte Ihre KKH Servicestelle oder informieren uns über das Kontaktformular.
Benötigen Sie Ihre Toilettensitzerhöhung nicht mehr, können Sie sie eigenverantwortlich entsorgen. Eine Weiterverwendung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
An wen kann ich mich wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.
Bei Fragen zu Ihrem Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.