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Zur Entlastung & Unterstützung Ihrer Füße

Ihr Sanitätshaus oder Ihr Orthopädie(schuh)techniker benötigt für die Anfertigung der Einlagen und für die Abrechnung eine ärztliche Verordnung (Rezept).

Schuheinlagen werden zum Teil industriell vorgefertigt und müssen bei Bedarf noch individuell angepasst werden. Ihr Sanitätshaus oder Ihr Orthopädie(schuh)techniker bestellt diese bzw. fertigt Ihre Einlagen an und händigt sie Ihnen aus. Einlagen im Sonderbau werden im Gegensatz zu den Standardversorgungen nicht mit Hilfe eines Rohlings, sondern mittels eines Fußabdruckes des Patienten individuell von Ihrem Orthopädie(schuh)techniker gefertigt.

Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt bei Standardversorgungen auf Basis der gesetzlichen Festbeträge direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich. Einlagen im Sonderbau müssen bei der KKH im Vorfeld mittels eines Kostenvoranschlages vom Orthopädie(schuh)techniker beantragt werden.

Die gesetzlichen Festbeträge decken manchmal nicht alle Kosten ab. Sie sollten sich daher bei mehreren Sanitätshäusern/Orthopädie(schuh)technikern über die ggf. anfallende Aufzahlung informieren. Die Aufzahlung ist zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung von Ihnen zu zahlen und kann nicht zur Erstattung eingereicht werden.

Die Nutzungsdauer von Einlagen beträgt bei regelmäßigem Tragen in der Regel sechs Monate. Bei einer Versorgung mit zwei Einlagenpaaren ist von einer Nutzungsdauer von mindestens einem Kalenderjahr auszugehen. Ihr behandelnder Arzt kann eine neue Verordnung ausstellen, wenn Ihre bisherige Versorgung verschlissen ist oder aufgrund gesundheitlicher Veränderungen eine andere Versorgung erforderlich wird.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus/der Orthopädie(schuh)techniker ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus/jeder Orthopädie(schuh)techniker Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

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