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Fahrbare Gehilfe für mehr Sicherheit und Stabilität beim Gehen

Für einen Rollator benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen einen Rollator verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Rollator versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Rollator bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Unser Vertragspartner stellt Ihnen den Rollator zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einem Rollator zu versorgen.

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an.

Wünschen Sie eine bestimmte Marke oder Sonderausstattungen (z.B. andere Lackierung, Becherhalter etc.), so müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.

Die Versorgung mit einem Rollator erfolgt im Rahmen einer 5-jährigen Versorgungspauschale. Das bedeutet: Der Vertragspartner stellt Ihnen für vorerst 5 Jahre einen Rollator zur Verfügung und ist für den gesamten Zeitraum für alle Reparaturen zuständig. Die Reparaturen werden für Sie kostenfrei durchgeführt.

Sollte Ihr Rollator defekt sein, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie den Rollator erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch kümmern.

Sollten Sie Ihren Rollator nicht mehr benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle oder informieren Sie uns über das Kontaktformular. Wir sorgen dafür, dass Ihr Rollator zeitnah bei Ihnen abgeholt wird.  

Die Rollatoren unserer Vertragspartner zählen zu den leichtesten Standardrollatoren. Sie sind qualitativ sehr hochwertig und praktisch im Gebrauch. Alle Modelle verfügen über ein Tablett, einen Einkaufskorb und einen Stockhalter.

Sollten Sie dennoch die Versorgung mit einem sogenannten Leichtgewichtrollator wünschen, können Ihnen unsere Vertragspartner verschiedene Modelle gegen Aufpreis anbieten. Dieser Rollator geht dann in Ihr Eigentum über.

Bei Auslieferung des Rollators erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch.

Es ist hilfreich, wenn bei der Einweisung der gesetzliche Betreuer (soweit vorhanden), Ihre Pflegepersonen und/oder Angehörigen dabei sind, damit auch sie in den Gebrauch des Rollators eingewiesen werden können.

Hier erfahren Sie, welche Leistungen wir exklusiv für Sie vertraglich geregelt haben:

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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