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Kratzschutz bei Kindern mit Neurodermitis

Für einen Neurodermitisoverall benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus kann Ihnen einen Neurodermitisoverall verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit dem Neurodermitisoverall versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihren verordneten Neurodermitisoverall bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Unser Vertragspartner stellt Ihnen den Neurodermitisoverall zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzliche Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einem Neurodermitisoverall zu versorgen.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder bzw. Jugendliche von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Wir statten Ihr Kind mit maximal zwei Neurodermitisoveralls je Konfektionsgröße (bis zur Größe 134) aus. Sollten die alten zu klein geworden sein, reichen Sie eine neue ärztliche Verordnung bei einem unserer Vertragspartner ein.

Die alten Overalls verbleiben in Ihrem Eigentum.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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