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Misst den Gerinnungswert Ihres Blutes

Bitte reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung (Rezept) sowie eine Kopie Ihres Marcumar-Ausweises ein.

Nach Eingang Ihrer ärztlichen Verordnung und Ihres Marcumar-Ausweises prüft die KKH Ihren Antrag. Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen, senden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung zu. Bevor die KKH die Kosten übernimmt und Sie einen Gerinnungsmonitor erhalten, ist es erforderlich, dass Sie oder Ihre Angehörigen eine Schulung für den Gebrauch des Gerinnungsmonitors erhalten. Die KKH übernimmt die Schulungskosten bis zu einer Höhe von 170 Euro. Sobald uns Ihr Schulungszertifikat vorliegt, senden wir eine Genehmigung zeitgleich Ihnen und unserem Kooperationspartner zu. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb der nächsten Tage.

Eine Übersicht über Schulungsadressen erhalten Sie hier:

www.coaguchek.de/schulung

Die KKH übernimmt die Schulungskosten bis zu einer Höhe von 170 Euro. Bitte beachten Sie, dass die Schulungskosten nur übernommen werden können, sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für die Kostenübernahme eines Gerinnungsmonitors vorliegen und von der KKH bestätigt wurden. Nach erfolgreicher Prüfung senden wir Ihnen eine entsprechende Bestätigung zu.

Bitte kontaktieren Sie Ihre KKH Servicestelle oder informieren uns über das Kontaktformular (Reparatur) bzw. Kontaktformular (Abholung).

Generell ja. Eine wirtschaftliche Versorgung muss allerdings sichergestellt sein. Die KKH behält sich daher eine Prüfung vor, ob eine wirtschaftlichere Versorgung durch einen ihrer Kooperationspartner möglich ist.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.  

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

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