Navigation überspringen

Mobilisiert die Gelenke

Für eine CPM-Bewegungsschiene benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus kann Ihnen eine CPM-Schiene verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete CPM-Bewegungsschiene bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen oder
  • uns als Upload über „Meine KKH“ zukommen lassen.

Nachdem Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) bei uns eingegangen ist, prüft die KKH Ihren Antrag. In Einzelfällen kann die KKH auch den Medizinischen Dienst (MD) zur Prüfung heranziehen. Gegebenenfalls werden dann weitere Unterlagen, z.B. ein OP-Bericht, benötigt.

Wird Ihr Antrag von der KKH genehmigt, senden wir Ihnen und unserem Vertragspartner die Genehmigung umgehend zu.

Der Vertragspartner wird spätestens am 1. Werktag, nachdem die Genehmigung bei ihm eingegangen ist, telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Die Lieferung erfolgt dann innerhalb von zwei Werktagen, spätestens am dritten Werktag, sofern Sie keine spätere Lieferung wünschen.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. 

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Sollte Ihre Bewegungsschiene defekt sein oder Sie benötigen sie nicht mehr, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Vertragspartner, von dem Sie die Bewegungsschiene erhalten haben. Dieser wird sich um die Reparatur und ggf. um einen notwendigen Gerätetausch sowie um die Abholung kümmern. Sie können unseren Vertragspartner montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei oder zum Festnetztarif erreichen.

Bei Auslieferung der Bewegungsschiene erhalten Sie eine Einweisung in den technischen Gebrauch durch unseren Vertragspartner. Die medizinische Einweisung darf ausschließlich durch die Ärztin/den Arzt vorgenommen werden.

Nein. Die physiotherapeutische Behandlung entfällt nicht, da die individuelle und manuelle Physiotherapie lediglich durch die Bewegungsschiene ergänzt werden kann, sofern diese nicht ausreicht. Der Einsatz der Bewegungsschienen ist indiziert, wenn ein alltagsrelevanter Bewegungsumfang trotz regelmäßiger Physiotherapie (z. B. Krankengymnastik) und der erlernten Eigenübungen nur durch die zusätzliche Anwendung der Schiene erreicht werden kann. Einzelfälle werden daher durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner. 

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin/Ihren Arzt.

Hilfsmittel

Hilfsmittel

Mehr erfahren
Krankengeld

Krankengeld

Mehr erfahren

Noch nicht gefunden, wonach Sie suchen?