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Für eine Dusch- oder Badehilfe benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Ein(e) niedergelassene(r) Arzt/Ärztin, ein Krankenhaus oder der Medizinische Dienst kann Ihnen eine Dusch- oder Badehilfe verordnen.

Ihre Verordnung reichen Sie direkt bei einem KKH-Vertragspartner Ihrer Wahl ein. Unser Vertragspartner wird Sie zeitnah mit der Dusch- oder Badehilfe versorgen. Gern informieren wir Sie, von wem Sie Ihre verordnete Dusch- oder Badehilfe bekommen können. Halten Sie hierfür bitte Rücksprache mit Ihrer KKH Servicestelle.

Alternativ können Sie Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) auch:

  • an die KKH Kaufmännische Krankenkasse, 30125 Hannover senden (unser zentrales Postfach),
  • in Ihrer KKH Servicestelle einreichen 

Unser Vertragspartner stellt Ihnen die Dusch- oder Badehilfe zur Verfügung. Die Abrechnung der Kosten (mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung) erfolgt direkt mit der KKH. Eine vorherige Genehmigung durch die KKH ist nicht erforderlich.

Lassen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) zukommen, beauftragen wir einen Vertragspartner, Sie mit einer Dusch- oder Badehilfe zu versorgen

Generell ja, sofern das Sanitätshaus ein Vertragspartner der KKH ist. Grundsätzlich kann jedes Sanitätshaus Vertragspartner der KKH werden, wenn es bestimmte Qualifizierungsnachweise erbringt. So stellen wir sicher, dass unseren hohen Anforderungen entsprochen wird und Sie qualitativ hochwertig versorgt werden.

Mit unserer praktischen Suche finden Sie schnell und einfach Ihren Hilfsmittel-Anbieter.

Bei Abgabe des Hilfsmittels fällt die gesetzliche Zuzahlung an. 

Sollte Ihre Bade- oder Duschhilfe defekt sein, kontaktieren Sie bitte Ihre KKH Servicestelle, oder informieren Sie uns über das Kontaktformular.

Benötigen Sie Ihre Bade- oder Duschhilfe nicht mehr, können Sie sie eigenverantwortlich entsorgen. Eine Weiterverwendung ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.

Nein. Steht Ihnen bereits ein Hilfsmittel zur täglichen Körperpflege zur Verfügung, können die Kosten für ein weiteres Hilfsmittel zur Körperpflege nicht übernommen werden. Eine Doppelversorgung ist nicht möglich.

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an Ihre KKH Servicestelle.

Bei Fragen zum Hilfsmittel kontaktieren Sie bitte den Vertragspartner.

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Arzt/Ärztin.

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